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2.251 Unfälle mit Fahrerflucht 2019 - 2.568 Verletzte und zehn Tote

2019 wurde zahlreiche Male Fahrerflucht nach einem Unfall begangen.
2019 wurde zahlreiche Male Fahrerflucht nach einem Unfall begangen. ©Pixabay.com (Sujet)
Österreichweit wurde 2019 2.251 Mal Fahrerflucht nach einem Unfall begangen. Dabei wurden 2.568 Menschen verletzt und zehn starben, berichtete der ÖAMTC und verwies auch auf die schwerwiegenden rechtlichen Konsequenzen bei Fahrerflucht.

Die meisten Fahrerfluchtunfälle verzeichnete Wien (601), gefolgt von Niederösterreich (371) und Oberösterreich (314). Heuer werde die Zahl ähnlich oder wegen des durch die Coronakrise geringeren Verkehrsaufkommens etwas zurückgegangen sein. Ein Unfall sei für alle Verkehrsteilnehmer "eine emotionale Ausnahmesituation". Eine Entschuldigung, sich der Verantwortung zu entziehen, "ist das freilich nicht", stellte ÖAMTC-Verkehrspsychologin Marion Seidenberger klar.

Schwerwiegende rechtliche Konsequenzen bei Fahrerflucht

Je nach Schwere des Vergehens bzw. der Folgen muss man mit bis zu 2.180 Euro Verwaltungsstrafe rechnen. Ist der Straftatbestand des Imstichlassens eines Verletzten erfüllt, droht ein gerichtliches Strafverfahren mit einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren. "Von der juristischen Seite abgesehen, ist man im schlimmsten Fall für den Tod eines Menschen verantwortlich, dem durch unmittelbare Hilfsmaßnahmen vielleicht hätte geholfen werden können", wurde betont.

"Die tatsächliche Anzahl der Unfälle mit Fahrerflucht liegt vermutlich deutlich höher, denn reine Sachschäden werden in der Statistik nicht erfasst", sagte Seidenberger. Das sind die Vorschriften: Vor Ort bleiben gilt sowohl für Sachschäden als auch für Unfälle mit Personenschaden. Bei Unfällen mit Personenschaden sind immer Polizei und Rettung zu alarmieren. Die "Blaulichtsteuer" (36 Euro) entfällt in diesem Fall. "Wer selbst nicht Hilfe leisten kann, muss unbedingt zumindest Hilfe herbeiholen", sagte die ÖAMTC-Expertin.

"Bei Sach- und Parkschäden ohne anwesenden Unfallgegner genügt es nicht, einen Zettel oder eine Visitenkarte hinter den Scheibenwischer zu stecken. Man muss den Unfall unverzüglich bei der Polizei melden", so Seidenberger weiter. Kann sich der Unfallgegner nicht ausweisen oder gibt es Verständigungsschwierigkeiten, sollte sicherheitshalber die Exekutive geholt werden. "Bemerkt man im Familien- oder Freundeskreis, dass jemand z. B. nach einer Sachbeschädigung geflüchtet ist - das kann auch im Stress geschehen sein -, sollte man die Person motivieren und zur nächsten Polizeiwachstelle begleiten, um eine Selbstanzeige rasch nachzuholen."

Fahrerfluchtunfälle mit Personenschaden nach Bundesländern

  • Wien: 601
  • Niederösterreich: 371
  • Oberösterreich: 314
  • Steiermark: 306
  • Salzburg: 171
  • Tirol: 165
  • Kärnten: 155
  • Vorarlberg: 125
  • Burgenland: 43

(APA/Red.)

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