“In den meisten Fällen konnte eine außergerichtliche Einigung erzielt werden”, berichtet Dominik Tschol, Leiter der Rechtsberatung des ÖAMTC Vorarlberg. “Die Hilfe für die Mitglieder reicht von einer einfachen Beratung bis hin zu oft monatelangen Verhandlungen mit der Gegenseite.”
Rechtsberatung am häufigsten nach Verkehrsunfällen und bei Strafen
Platz 1 in der Statistik der zu behandelnden Rechtsfälle nehmen Verkehrsunfälle ein – gefolgt von Verkehrsstrafen, Führerscheinthemen und Problemen nach einem Autokauf. Immer wieder müssen die Juristen auch mit Versicherungen verhandeln. So streifte beispielsweise eine Dame beim Einparken auf einem Supermarktparkplatz leicht das Nachbarfahrzeug, bemerkte es jedoch nicht. Wenig später erhielt sie von der Polizei eine Strafe und von ihrer Versicherung einen Regressbrief. “Ein Regress ist in solchen Fällen jedoch nicht gerechtfertigt. Es sei denn, es liegt eine Verschleierungsabsicht oder eine – von der Versicherung zu beweisende – Alkoholisierung vor”, weiß der ÖAMTC-Jurist. Wie in fast allen Fällen konnte die Versicherung nach Intervention der Rechtsberatung umgestimmt werden.
Reisen mit Flugzeug oder Schiff – die Juristen verteidigen Passagierrechte
Auch mit reiserechtlichen Angelegenheiten sind die Juristen regelmäßig konfrontiert. Dabei geht es oftmals um die Durchsetzung von Fluggastrechten gegenüber den Airlines. So werden Passagieren u.a. Entschädigungszahlungen nach Annullierungen oder großen Verspätungen vorenthalten. Seit etwa zwei Jahren regelt eine EU-Verordnung außerdem die Rechte von Passagieren im Schiffsverkehr. “Das dürfte sich aber noch nicht in allen Reedereien herumgesprochen haben”, vermutet Tschol. Er erinnert sich an einen konkreten Fall: “Weil eine Fähre ausgefallen war, musste eine achtköpfige Familie fast drei Tage im Hafen ausharren, bevor sie endlich die Rückreise antreten konnte. Es bedurfte massiver Überzeugungsarbeit, bis eine Entschädigung erfolgte.”
Besitzstörungsklage gegen 50 Mitglieder erfolgreich abgewehrt
Insbesondere im städtischen Bereich gibt es vermehrt Androhungen einer Besitzstörungsklage. So wurde beispielsweise ein seit Jahrzehnten bestehender Ausflügler-Parkplatz über Nacht zum Privatparkplatz umfunktioniert – jedoch ohne ausreichende Beschilderung. Binnen weniger Tage wandten sich über 50 empörte Mitglieder an die ÖAMTC-Rechtsberatung. Sie hatten ein Anwaltsschreiben erhalten und sollten mehrere hundert Euro zahlen, ansonsten drohe eine Besitzstörungsklage. Den Club-Juristen gelang es, die Forderungen drastisch zu reduzieren und die Klagen abzuwenden.
Rechtsberatung dicht vernetzt, im Notfall sogar rund um die Uhr erreichbar
Neben der persönlichen Beratung in der Landeszentrale in Dornbirn stehen die Experten der ÖAMTC-Rechtsberatung auch unter 0810 120 120 oder per E-Mail: office@oeamtc.at zur Seite. Bei Problemen, die einer sofortigen Unterstützung bedürfen, sind die ÖAMTC-Juristen auch in der Nacht oder an Feiertagen unter der Nummer des Schutzbrief-Notrufes +43 (0)1 25 120 00 rund um die Uhr erreichbar.
Mehr zu der für ÖAMTC-Mitglieder kostenlosen Beratung erfährt man unter www.oeamtc.at/recht.