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19-Jähriger brutal gefoltert: Prozess

Wegen zwei gestohlener Tabletten musste ein 19-jähriger Wiener durch die Hölle gehen.

Mit brennenden Zigaretten, Glasscherben, einem Plastikschwert und einer Hundeleine ist am 6. Mai 2008 ein 19 Jahre alter Bursch in seiner Wohnung in Wien-Favoriten grausam gefoltert worden. Die drei mutmaßlichen Täter, ein 34-jähriger Mann, seine 19-jährige Freundin und ein 45-jähriger Bekannter, mussten sich dafür bereits Mitte August im Wiener Straflandesgericht verantworten. Der Prozess wurde heute, Dienstag, fortgesetzt.

Der drogenabhängige Jugendliche war offensichtlich dafür bestraft worden, dass er dem 34-Jährigen zwei Tabletten gestohlen hatte. Das Opfer erlitt laut einer Gerichtssachverständigen schwere Verletzungen, darunter zahlreiche Blutergüsse, Hautabschürfungen, Schnitt- und Brandverletzungen u. a. an Händen und Rücken sowie Verletzungen an einem Auge.

Oberflächliche Verletzungen des Darms trug der 19-Jährige vom Einführen eines Plastikschwerts in den After davon. Dazu hatte man ihm sogar einen Tritt versetzt, was im schlimmsten Fall zu lebensgefährlichen Verletzungen des Opfers führen hätte können, wie die Sachverständige gegenüber Richter Norbert Gerstberger ausführte.

Eine Sozialarbeiterin, die die 19-jährige Beschuldigte betreut hatte, erklärte am Dienstag, die junge Frau habe sich in einem Abhängigkeitsverhältnis zu dem 34-jährigen Hauptangeklagten befunden. Immer wieder sei es auch zu Gewalttätigkeiten gekommen: “Dass er ihr nicht gut tut, war ihr auch selbst klar, aber sie hat gesagt, sie schafft es nicht, sich zu trennen”, so die Zeugin, die einmal beobachtet hatte, wie der 34-Jährige die junge Frau wegen einer verschütteten Dose Bier geschlagen hatte. Die 19-Jährige hatte der Sozialarbeiterin auch von sexuellen Übergriffen in ihrer Kindheit erzählt.

Am Dienstag wurden auch Handyaufnahmen mit Misshandlungen und sexuellen Demütigungen des Opfers vorgeführt, die ein Angeklagter mitgefilmt hatte, sowie das Videoband mit der kontradiktorischen Einvernahme des 19-Jährigen, der in der Verhandlung nicht mehr als Zeuge aussagen muss. Bei beiden Vorführungen wurde die Öffentlichkeit vom Prozess ausgeschlossen. Ein Urteil könnte es am Nachmittag geben.

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