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19-jähriger stach wegen Nacktfotos der Schwester mit Messer zu: Prozess in Wien abgeschlossen

Mit seinem Messer stach der Wiener wiederholt zu - etwa, wenn es um seine Schwester ging
Mit seinem Messer stach der Wiener wiederholt zu - etwa, wenn es um seine Schwester ging ©APA (Sujet)
Weil ein 19-jähriger Wiener innerhalb von zehn Tagen zwei Personen niedergestochen hat, stand er am Mittwoch erneut vor dem Straflandesgericht. Unter anderem ging es dabei um Nacktfotos seiner Schwester, die eines der Opfer zu veröffentlichen drohte. Das Urteil lautete auf vier Jahre Haft.
Vorbericht zum Prozess

Am Mittwoch ist im Wiener Straflandesgericht der Prozess gegen einen 19-jährigen Burschen abgeschlossen worden, der im vergangenen Herbst in der Bundeshauptstadt innerhalb von zehn Tagen zwei Personen niedergestochen hatte. Er habe seiner bisherigen Verantwortung nichts mehr hinzuzufügen, sagte der Bursch, der beim Prozessauftakt Mitte Mai jeweils notwehrähnliche Situationen geltend gemacht hatte.

Noch vor 15:00 Uhr stand das Urteil: Der Angeklagte wurde zu einer vierjährigen Freiheitsstrafe verurteilt. Die Geschworenen werteten beide Taten jeweils als absichtliche schwere Körperverletzung und widersprachen damit der Staatsanwaltschaft, die in einem Fall versuchten Mord angenommen hatte. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Zeugen tauchten nicht auf

Die Verhandlung war vertagt worden, weil das Gericht drei weitere Zeugen hören wollte. Kein einziger der drei fand den Weg ins Graue Haus: Ein Tatzeuge ist unsteten Aufenthalts, ein weiterer mit seinen Eltern nach Istanbul verzogen, ohne dass eine konkrete Adresse bekannt wäre. Weshalb ein Mädchen, das ebenfalls aussagen hätte sollen, nicht kam, ließ sich von Richterin Beate Matschnig auf telefonischem Weg nicht klären.

Der 19-Jährige hatte am 18. September 2011 in einem Park in Wien-Favoriten einem gleichaltrigen Jugendlichen ein Butterfly-Messer in die Brust gerammt, nachdem er erfahren hatte, dass ein Kumpel des Verletzten gedroht hatte, Nacktfotos seiner Halbschwester auf Facebook zu veröffentlichen. “Es gibt keinen Zweifel, dass es sich dabei um einen versuchten Mord gehandelt hat”, betonte der Staatsanwalt in seinem Schlussplädoyer.

Der Fall um die Nacktfotos der Schwester

Das 14-jährige Mädchen hatte im Internet einen älteren Burschen kennengelernt, mit dem sie “anbandelte” und regelmäßig chattete. Weil sie nicht weiter gehen wollte, drohte dieser schließlich mit der Veröffentlichung erotischer Fotos, die sie ihm zukommen hatte lassen.

Als der ältere Bruder des Mädchens davon hörte, forderte er die 14-Jährige auf, sich mit dem Burschen in einem Park zu treffen. Heimlich folgte er ihr, und als sich die Schwester zu ihrem ehemaligen “Schwarm” setzte und einem zufällig anwesenden Freund setzte, trat der 19-Jährige hinzu und setzte dem Bekannten seiner Schwester sein Messer an den Hals.

Als sich der Freund des Bedrohten einmischte, rammte ihm der 19-Jährige das Messer derart wuchtig in die Brust, dass es steckenblieb. Dann lief er davon. Der lebensgefährlich Verletzte konnte gerettet werden, da die Klinge keine Organe beschädigt hatte und rasch ärztliche Hilfe zur Stelle war.

Messer war immer dabei

“Er hat sie beleidigt”, hatte dazu der Angeklagte dem Schwurgericht (Vorsitz: Beate Matschnig) beim Prozessauftakt im vergangenen Mai erklärt. Er habe “immer ein Messer eingesteckt, falls mich jemand angeht”.

Nach der Festnahme des Burschen stellte sich heraus, dass dieser bereits am 8. September vor einem Supermarkt auf einen 42-Jährigen eingestochen hatte. Er hatte mitbekommen, dass der alkoholisierte Mann beim Erwerb einer Wodkaflasche die Kassierin belästigt hatte. Der Jugendliche mischte sich ein, stieß den Betrunkenen weg und wollte offenbar die Frau “rächen”, als der Mann ins Freie trat, indem er diesem das Messer von hinten seitlich in die Flanke stieß.

“Es gibt keinen Zweifel, dass es sich dabei um einen versuchten Mord gehandelt hat”, betonte der Staatsanwalt in seinem Schlussplädoyer. Der Angeklagte sei “brutal und rücksichtlos” vorgegangen und habe das Ableben des Opfers wissentlich in Kauf genommen.

(apa/red)

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