19-jährige Wienerin attackierte nach Vergewaltigung Stiefvater mit Messer

Mit diesem Fall hat sich am Donnerstag das Wiener Straflandesgericht beschäftigen müssen: Seit zehn Jahren ist die Mutter der 19-Jährigen mit dem Mann liiert. Die beiden betreiben ein Kaffeehaus in Wien. Im Jahr 2009 soll der Stiefvater über das damals minderjährige Mädchen hergefallen sein.
Vergewaltigung an Zwölfjähriger, nun Obszönes via WhatsApp
Die Ermittlungen gegen den Mann wurden jedoch eingestellt, weil das Kind seine Anschuldigungen zurückzog. Noch im selben Jahr soll die Zwölfjährige dann vom Stiefvater auch vergewaltigt worden sein, was das Mädchen jedoch nie anzeigte.
Jahrelang vertraute sie sich niemandem – nicht einmal ihrer Mutter – an. Am Abend des 23. Juli schickte der Stiefvater plötzlich obszöne Nachrichten an das Handy der 19-Jährigen. Stundenlang quälte er die junge Frau mit der Bitte, doch Fotos von ihren Brüsten zu schicken. Zeitgleich schickte er ein Foto seines Penis’. Die Bilder wurden vom Gericht sichergestellt.
19-jährige stellte Stiefvater zur Rede – Messer-Attacke
Die 19-Jährige konnte daraufhin die ganze Nacht nicht schlafen und beschloss am nächsten Tag, die Polizei zu informieren. Sie bat die Beamten in das Lokal des Stiefvater, um ihn dort zur Rede zu stellen. Diese Unterredung geriet allerdings außer Kontrolle. Die 19-Jährige griff zu einem Küchenmesser und stach in Richtung ihres Peinigers. Der Mann erlitt durch Abwehrbewegungen eine Durchstichverletzung der linken Hand sowie eine Stichwunde an der Oberlippe.
Da die junge Frau zunächst den Beamten sagte, dass sie ihn umbringen wollte, wurde sie wegen versuchten Mordes drei Tage in Haft genommen. Nachdem die Polizei erfuhr, dass die 19-Jährige zuvor von dem Mann missbraucht worden sei, wurden nun die strafrechtlichen Ermittlungen gegen den Mann wieder aufgenommen.
Keine Aussagen vor Gericht in Wien
Am Donnerstag entschlugen sich sowohl der Stiefvater, als auch die Mutter – sie ist weiterhin mit dem Mann liiert – vor Gericht der Aussage. Der Mann gab lediglich an, dass er sich dem Verfahren mit einem Schmerzensgeldbetrag von 2.500 Euro anschließen wolle.
Die 19-Jährige, die mittlerweile eine Ausbildung zur Friseurin abgeschlossen hat, wurde wegen absichtlicher schwerer Körperverletzung angeklagt. Ein Schöffengericht unter Vorsitz von Andreas Hautz sprach sie nun wegen schwerer Körperverletzung schuldig. Sie erhielt eine – rechtskräftige – Verurteilung von 15 Monaten bedingt. Zudem muss sie drei Jahre lang Bewährungshilfe und eine psychotherapeutische Behandlung in Anspruch nehmen. Die junge Frau, die von Christian Werner vertreten wurde, nahm die Strafe an.
Schmerzensgeld von 500 Euro
“Die Geschichte (mit dem Missbrauch, Anm.) ist plausibel. Wenn Sie uns das vorgespielt haben, dann müssen Sie in Hollywood auftreten”, meinte Hautz in seiner Urteilsbegründung. Die junge Frau sei durch den Missbrauch völlig aus ihrer “Mädchenwelt” herausgerissen worden. Dem Stiefvater wurde ein Schmerzensgeldbetrag von 500 Euro zugesprochen.
(apa/red)