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18 Jahre nach Mord an Silke Schnabel: Prozess startet am Montag

Mehr als 18 Jahre nach dem Mord an der 17-jährigen Salzburgerin Silke Schnabel landet der spektakuläre Fall in der kommenden Woche vor einem Salzburger Geschworenengericht. Beschuldigt ist ein mittlerweile 52-jähriger Arbeiter, der schon unmittelbar nach der Tat im Visier der Ermittlungen stand.
Verteidiger: Vorwürfe sind keine Beweise
Das Verfahren wurde mangels Beweise im November 1993 eingestellt. Die Anklage stützt sich im Wesentlichen auf eine neue Zeugenaussage und zwei Gerichtsgutachten. Der Arbeiter beteuerte bisher seine Unschuld. “Es gibt keine Beweise, nicht einmal eine DNA“, sagte sein Verteidiger Karl Wampl im APA-Gespräch.

Der Lagerarbeiter soll das Mädchen am 11. Juli 1992 an der Salzach-Böschung in der Nähe des Salzburger Hauptbahnhofes brutal vergewaltigt und erwürgt haben. Die Polizei fand ihn um 6.20 Uhr am Ufer halbnackt im Gras liegen, seine Jeans waren durchnässt. In der Nacht zuvor hatte er Silke Schnabel im LokalMax und Moritz” getroffen, was der Beschuldigte anfangs bestritt, später aber zugab. Laut Anklageschrift von Staatsanwalt Andreas Allex verließen sie das Lokal um 5.00 Uhr und spazierten zum Josef-Mayburger-Kai. “Am Salzachufer setzte er massive Faustschläge gegen den Kopf und das Gesicht des Mädchens, und stieß ihren Kopf gegen einen harten Untergrund.” Es habe ein Schädel-Hirn-Trauma erlitten, sei vergewaltigt und schließlich erwürgt worden. Danach habe der Mörder die Leiche in die Salzach geworfen. Sie wurde am 21. Juli bei Ranshofen (OÖ) aus dem Inn gezogen.

Im Februar 2008 hatte Opferanwalt Stefan Rieder auf Wunsch von Schnabels Mutter die Wiederaufnahme des Verfahrens beantragt. Die Justiz begann erneut mit Ermittlungen. Doch wichtige Beweismittel, die nach dem Mord vom rechtsmedizinischen Institut in München untersucht wurden, waren spurlos verschwunden. Es handelte sich um eine Bluse des Mädchens und um einen Gürtel des Beschuldigten. Die Polizei fand diese Ende Juli 1993 in seinem Zimmer. Am Gürtel haftete Blut der Blutgruppe A, die auch das Opfer aufwies. An der Bluse fehlten zahlreiche Knöpfe. Der Blutfleck reichte mengenmäßig nicht aus für eine DNA-Analyse, die 1992 noch in den Kinderschuhen steckte. Verschwunden blieb auch ein Analabstrich des Mädchens, Fingernagelproben und drei Holzproben von einer Bank in Tatortnähe.

Auf der Suche nach neuen Beweisen ließ der Staatsanwalt den Verdächtigen im Vorjahr begutachten: Neuropsychiater Ernst Griebnitz stellte fest, dass der Arbeiter auf Kränkungen gewalttätig reagiere und eine niedrige Frustrationstoleranz aufweise. Der zweite Gutachter, Kriminalpsychologe Thomas Müller, hielt die Täterschaft des 52-Jährigen unter der Voraussetzung als sehr wahrscheinlich, dass er zuvor gedemütigt wurde. Auch aufgrund von einschlägigen Vorstrafen sei seine Täterschaft naheliegend, konstatierte Müller. Die Staatsanwaltschaft verweist in diesem Zusammenhang auf die Aussagen einer Prostituierten, gegen die der Angeklagte offenbar gewaltsam vorging, nachdem sie ihm eine Erektionsstörung vorgeworfen hatte. Einer weiteren Zeugenaussage zufolge schrie der Beschuldigte im “Max und Moritz” nach seiner Enthaftung im November 1993 auf den Zuruf “verschwinde du Mörder”: “Halt’s die Goschn, sonst geht’s euch wie der Silke”. Dass der Arbeiter auf eine aggressive Anrede aggressiv reagiere, “ist wohl leicht nachvollziehbar”, konterte der Verteidiger.

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