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18 Jahre Haft für Mord an Steirerin in der Schweiz

18 Jahre und Verwahrung für Mord Steirerin in der Schweiz.
18 Jahre und Verwahrung für Mord Steirerin in der Schweiz. ©Bilderbox/Symbolbild
Ein 28-jähriger Schweizer, der 2012 in Langenthal eine Prostituierte aus der Steiermark missbraucht und getötet hat, ist am Donnerstag vom Gericht zu einer Freiheitsstrafe von 18 Jahren verurteilt worden. Anschließend wird er verwahrt. Das erstinstanzliche Gericht sprach den Angeklagten des Mordes und weiterer Tatbestände schuldig.


Zusätzlich zur Freiheitsstrafe ordnete das Gericht eine ambulante Maßnahme an, damit der Angeklagte seine Alkohol- und Drogenprobleme therapieren kann. Es sei ein schwieriger Fall gewesen, sagte Gerichtspräsident Samuel Schmid am Donnerstag bei der Urteilseröffnung. Die Bilder in den Akten seien einfach grauenhaft, der Fall für alle belastend gewesen.

Der Täter habe bewusst versucht, sich mit falschen Aussagen in ein besseres Licht zu rücken, führte der Gerichtspräsident weiter aus. Der Staatsanwalt hatte in seinem Plädoyer am Montag einen Schuldspruch wegen Mordes und eine lebenslängliche Freiheitsstrafe gefordert. Die Verteidigung demgegenüber sah lediglich den Tatbestand der vorsätzlichen Tötung als erfüllt an und verlangte eine Freiheitsstrafe von zwölf Jahren.

Für Gerichtspräsident Samuel Schmid war klar, dass nur der Tatbestand des Mordes infrage kam. “Da gibt es gar nichts zu diskutieren”, sagte Schmid am Regionalgericht in Burgdorf. Die Tat sei von besonderer Skrupellosigkeit und egoistischer Triebbefriedigung geprägt gewesen. Er attestierte dem Angeklagten auch keine guten Prognosen. Gewalt und Sucht hätten sich bisher durch das Leben des 28-jährigen gezogen. Die Motivation, etwas zu ändern, sei bisher nie erkennbar gewesen. Aus diesem Grund sah das Gericht eine Verwahrung als angezeigt an.

Damit gingen die Richter über das von der Staatsanwaltschaft geforderte Strafmaß hinaus. Der Staatsanwalt hatte eine lebenslängliche Strafe gefordert, aber keine Verwahrung. Bei “lebenslänglich” prüfen die Behörden in der Regel, ob eine bedingte Entlassung möglich sei. Auch im vorliegenden Fall wäre es möglich, dass der Verurteilte die Verwahrung nicht antreten muss – dies aber nur dann, wenn er sich bis dahin grundlegend geändert hat. “Überzeugen Sie uns, dass wir uns in der düsteren Prognose getäuscht haben”, forderte der Richter den Angeklagten auf.

Das Verbrechen hatte im März 2012 die Kleinstadt Langenthal erschüttert. Jugendliche eines Sportvereins hatten im Lichtschacht einer Turnhalle eine grässlich zugerichtete Leiche entdeckt. Wenig später wurde der mutmaßliche Täter gefasst, ein Einheimischer, der quasi um die Ecke wohnte. Dieser hatte am Tatabend über einen Escortservice eine Frau bestellt.

Die 43-jährige gebürtige Österreicherin lotste der Mann zum Parkplatz einer örtlichen Sportanlage, wo er sie würgte, schlug und missbrauchte. Dann stopfte er dem Opfer Gegenstände in Körperöffnungen, nahm sich ihr Geld und ließ die leblose Frau im Lichtschacht zurück. Mit dem Auto seines Opfers kurvte der Mann anschließend durch die Nacht, um sich Kokain zu beschaffen.

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