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18 Jahre Haft: "Das ist zu hoch!"

Bild: Bilderbox
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Dass seine Ex-Freundin nichts mehr von ihm wissen wollte, konnte ein 37-Jähriger Mann aus Gambia nicht akzeptieren. Daher stach er am 31. Juli 2006 mit einem Messer auf sie ein und zertrümmerte ihr mit einem Hammer den Schädel.

Am Freitag wurde er im Straflandesgericht wegen versuchten Mordes zu 18 Jahren Haft verurteilt. Das Urteil ist nicht rechtskräftig, der Verteidiger meldete Rechtsmittel an. Als ihn zwei Justizwachebeamte abführten, verlieh der Mann seinem Unmut über die Strafhöhe Ausdruck: „Das ist zu hoch!“

„Ich habe sie geliebt! Ich habe meine Kinder geliebt“, hatte der Mann dem Schwurgericht (Vorsitz: Martina Spreitzer-Kropiunik) versichert. Das hatte ihn allerdings nicht daran gehindert, vor den Augen seiner damals fünf und sechs Jahre alten Söhne deren Mutter zu attackieren.

Grund: Die 34 Jahre alte, ebenfalls aus Afrika stammende Frau hatte es „gewagt“, in seiner Gegenwart mit einem anderen Mann zu telefonieren. Dabei hatte sie schon vor Jahren die Beziehung zu dem Mann beendet, der zuletzt wegen eines Drogendelikts zehn Monate im Gefängnis gesessen war. Als er im Mai entlassen wurde, empfing sie ihn regelmäßig in ihrer Wohnung in Wien-Neubau, um den Söhnen den Kontakt zu ihrem Vater zu ermöglichen.

Dieser versuchte allerdings, die Frau, die er einst nach einem afrikanischen Stammesritus geheiratet hatte, zur Wiederaufnahme ihrer Beziehung zu überreden. Sie lehnte das immer wieder ab. Als sie auf der Couch mit einem anderen Mann übers Telefon „romantische Worte“ austauschte, sei er „gar nicht richtig böse“ geworden, behauptete der 37-Jährige: „Ich habe aber innerliche Schmerzen verspürt!“

Er versetzte daher der Frau zunächst ein Mal mit einem Küchenmesser wortlos einen Stich in den Bauch. Als sie zu schreien begann, stach er „aus Zorn und Eifersucht“, wie Staatsanwältin Beatrix Winkler festhielt, weiter auf sie ein. Die 34-Jährige flehte ihn an, sie nicht umzubringen, doch selbst das Betteln seiner Kinder („Bitte töte Mama nicht!“) vermochte den Mann nicht zu beruhigen. Er ergriff schließlich sogar einen Hammer und schlug der 34-Jährigen damit auf den Kopf, bis ihre Schädeldecke brach.

Ein Passant hörte durch das geöffnete Fenster die Hilfeschreie der lebensgefährlich Verletzten. Er verständigte die Polizei. Rasche ärztlicher Hilfe rettete der Frau das Leben.

Der Angeklagte gab wörtlich zu Protokoll, „meine Frau zufällig verletzt“ zu haben. Er habe damals „den Verstand verloren“: „Es ist passiert, weil wir um das Messer gekämpft haben. Dabei hat das Messer sie gestochen.“ Die Frau sei anschließend „zufällig vom Hammer am Kopf getroffen worden.“

An sich wäre die zeugenschaftliche Einvernahme der 34-jährigen Frau nicht mehr nötig gewesen: Im gerichtlichen Vorverfahren war sie kontradiktorisch einvernommen worden, das Abspielen der dabei angefertigten DVD hätte ihr den nochmaligen Gang zu Gericht erspart.

Trotzdem entschied sich die Frau dafür, mit ihrer Rechtsanwältin Eva Plaz an der Seite persönlich im Gerichtssaal zu erscheinen, um gegen ihren Ex-Freund auszusagen. Ihre Anwältin erläuterte ihre Beweggründe: „Die beiden hatten einen gemeinsamen Freundes- und Bekanntenkreis. Von dieser Seite her wird sie zunehmend unter Druck gesetzt. Plötzlich ist sie die Böse. Es wird verlangt, dass sie ihm verzeihen soll.“

Um ihre Interessen zu wahren, hatte sich das Opfer dem Verfahren als Privatbeteiligte angeschlossen. Dass es dabei um alles andere als Geld ging, zeigte schon die Summe, die sie geltend machte und zugesprochen bekam: Sie erhielt ein Schmerzensgeld von 100 Euro.

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