AA

17-Jähriger missbraucht hinterhältig 12-Jährige

©Bilderbox
Für diese grausame Anklageschrift musste sich Mittwochvormittag ein 17-jähriger Schüler auf der Anklagebank im Wiener Straflandesgericht verantworten.

Der Vorwurf: Er soll am 21. April 2008 in einem Park ein Mädchen mit Alkohol gefügig gemacht und missbraucht haben. Das Opfer war erst zwölf Jahre alt. Die Verhandlung wurde zur weiteren Beweisaufnahme auf kommenden Mittwoch vertagt.

Der Schüler hatte sich mit einem ebenfalls wesentlich jüngeren Freund und der Zwölfjährigen verabredet. Er nahm zu dem Treffen im Park Alkopops und Bier mit, und als die Getränke geleert waren, holte er aus der nahe gelegenen Wohnung seiner Mutter noch zwei Flaschen Wodka. Den hochprozentigen Alkohol soll er dem Mädchen mit den Worten “Sauf und trink!” geradezu eingeflößt haben.

Vor Richterin Beate Matschnig stellte der äußerlich wie ein Musterschüler wirkende Bursch in Abrede, der Zwölfjährigen die Flasche mit Gewalt zum Mund gedrückt zu haben: “Das war eher ein Antippen als ein Anhalten.” Sie habe freiwillig getrunken, er wisse nicht, ob es ihr geschmeckt habe.

Fest steht, das er irgendwann begann, das Kind zu begrapschen “und dass er dann die Grenzen überschritten hat”, wie seine Verteidigerin einräumte. Der Angeklagte behauptete, das Mädchen habe mit ihm zu “schmusen” begonnen: “Somit fühlte ich mich aufgefordert und habe mitgemacht.” Dass sie noch minderjährig war, habe er “gewusst, aber nicht geglaubt”. Er sei außerdem alkoholbedingt “schon etwas neben mir” gewesen.

Für das Mädchen hatte der Nachmittag – ganz abgesehen vom sexuellen Übergriff – dramatische Folgen. Sie musste mit einer Alkoholvergiftung ins Spital gebracht worden, wo sie vorübergehend sogar das Bewusstsein verlor. Weil sie 2,1 Promille im Blut hatte, wird nun dem Schüler nicht nur der Missbrauch einer Unmündigen, sondern auch vorsätzliche Körperverletzung angekreidet.

  • VIENNA.AT
  • Wien
  • Wien - 8. Bezirk
  • 17-Jähriger missbraucht hinterhältig 12-Jährige
  • Kommentare
    Kommentare
    Grund der Meldung
    • Werbung
    • Verstoß gegen Nutzungsbedingungen
    • Persönliche Daten veröffentlicht
    Noch 1000 Zeichen