161.600 Betretungsverbote seit Einführung vor 25 Jahren

Seither gab es mehr als 161.600 Betretungsverbote. 1997, also ganz zu Beginn, wurde 170 Mal von dieser sicherheitspolizeilichen Maßnahme Gebrauch gemacht, hieß es aus dem Innenministerium auf APA-Anfrage.
Kontinuierlicher Anstieg bei Betretungsverboten
Ein Jahr später wurden bereits rund 1.090 Betretungsverbote verhängt, im Jahr 1999 waren es schon 2.070 und 2000 gab es einen weiteren Sprung auf fast 3.030. Der Anstieg setzte sich kontinuierlich fort. Zehn Jahre nach der Etablierung der Maßnahme waren es rund 6.400 Betretungsverbote, 2017 zählte das Bundeskriminalamt schon über 8.400.
Ab 2020 - bei 11.652 Betretungsverboten - sind die Daten wegen einer Änderung der Zählweise nicht mehr mit den früheren vergleichbar: Seither wird "pro Maßnahme" gezählt, d.h. jeweils eine Gefährderin oder ein Gefährder und eine gefährdete Person werden pro Maßnahme erfasst. Gibt es eine weitere gefährdete Person oder Gefährderin bzw. Gefährder, erfolgt eine weitere Maßnahme, was zu einer weiteren statistischen Fallzahl führt. Bis Ende 2019 hingegen waren ausschließlich die Gefährder(innen) registriert worden.
2021 wurden 13.690 Maßnahmen ergriffen
Im zweiten Coronajahr 2021 erfasste das Bundeskriminalamt bereits 13.690 Maßnahmen. Heuer wurden bis 1. April 3.380 Betretungsverbote erlassen.
Die Steigerung ab Mitte der 2000er-Jahre erklären BMI-Experten nicht per se mit einem generellen Anstieg der Gewalt im privaten Bereich. Es sei vor allem auch ein Zeichen, dass die Maßnahme Akzeptanz gefunden habe. Beigetragen habe auch die Sensibilisierung für das Thema Gewalt in der Familie allgemein und dass Opfer - mehr als 90 Prozent Frauen - dadurch weniger als früher Stigmatisierung fürchten müssten.
Ausbildung der Polizisten wird weiterentwickelt
Auch die Ausbildung der Polizistinnen und Polizisten werde in Zusammenarbeit mit den Gewaltschutzstellen ständig weiterentwickelt, wird betont. Die Zahl der speziell ausgebildeten Beamtinnen und Beamten wurde auf mehr als 800 erhöht, Ziel sei ein Präventionsexperte bzw. eine -expertin auf jeder Inspektion. Eine höhere Zahl an Wegweisungen bedeute in jedem Fall die Verringerung des Dunkelfeldes.
Jemanden, von dem Gewalt ausgeht, aus Wohnung oder Haus sowie der unmittelbaren Umgebung wegweisen und auch die Rückkehr verbieten kann die Polizei, wenn - zum Beispiel nach einer Misshandlung oder Drohung - angenommen werden muss, dass die Gesundheit, die Freiheit oder gar das Leben des Opfers gefährdet ist. In einem solchen Fall wird auch sofort der Hausschlüssel abgenommen, nur dringend benötigte Gegenstände des persönlichen Bedarfs dürfen mitgenommen werden.
(AP/Red)