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16-Jähriger trotz laufender Ausbildung abgeschoben

In der Nacht auf Donnerstag wurde auch ein 16-Jähriger abgeschoben, der sich in laufender Ausbildung befand.
In der Nacht auf Donnerstag wurde auch ein 16-Jähriger abgeschoben, der sich in laufender Ausbildung befand. ©APA/GEORG HOCHMUTH
Am vergangenen Donnerstag wurde auch ein 16-Jähriger abgeschoben. Dabei befand er sich gerade in einer laufenden, einer Lehre gleichkommenden Ausbildung.
Innenministerium rechtfertigt Abschiebung

Ein am vergangenen Donnerstag gemeinsam mit seiner 20 Jahre alten Schwester und seinen Eltern nach Armenien abgeschobener 16-Jähriger ist außer Landes gebracht worden, obwohl er in Wien die zweite Klasse einer dreijährigen Fachschule besucht hatte, deren Abschluss einer abgelegten Lehre gleichgestellt ist. Das zeigen Unterlagen, die die Anwältin der Familie, Eva Velibeyoglu, dem Bundesverwaltungsgericht (BVwG) und dem Verfassungsgerichtshof (VfGH) vorgelegt hat.

16-Jähriger besuchte zweite Klasse einer dreijährigen Fachschule

Dabei hatte das Parlament im Dezember 2019 beschlossen, dass Lehrlinge in Mangelberufen unter gewissen Voraussetzungen trotz eines rechtskräftig negativen Asylbescheids zumindest bis zum Ende ihrer Ausbildung in Österreich bleiben können. Der 16-jährige Ashot, der im November 2013 mithilfe eines Schleppers aus der Slowakei mit seinen Eltern nach Österreich gekommen war, wo die Familie um Asyl ansuchte, besuchte zuletzt an einer Höheren Bundeslehranstalt für wirtschaftliche Berufe eine Fachschule, die er 2022 mit der mittleren Reife abschließen hätte sollen. Auf der Rückseite seines Jahreszeugnisses 2019/2020 ist vermerkt, dass mit dem Zeugnis Berechtigungen verbunden sind, "die im Berufsausbildungsgesetz sowie in den zum Berufsausbildungsgesetz erlassenen Verordnungen geregelt sind". Weiters wird festgehalten: "Der erfolgreiche Abschluss dieser Ausbildung wird den jeweiligen im Erlass des Bundesministeriums für Wirtschaft, Familie und Jugend gegenübergestellten Lehrabschlüssen gleichgehalten."

Abschiebung für Anwältin nicht nachvollziebar

Für Anwältin Velibeyoglu ist nicht nachvollziehbar, wieso man ihren Schützling unter diesen Umständen aus seiner Ausbildung gerissen, in Schubhaft genommen und nach Armenien geschafft hat, nachdem das BVwG der Familie Ende September 2020 in zweiter Instanz Asyl verwehrt hatte. Velibeyoglu hatte dagegen eine VfGH-Beschwerde eingebracht, über die zum Zeitpunkt der Abschiebung noch nicht entschieden war, wobei damit auch ein Antrag auf Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung verbunden war.

(APA/Red)

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