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15 Prozent der Wiener Pflichtschullehrer im neuen Dienstrecht

15 Prozent der Wiener Lehrer sind nach dem neuen Dienstrecht angestellt.
15 Prozent der Wiener Lehrer sind nach dem neuen Dienstrecht angestellt. ©Pixabay.com (Sujet)
In Wien sind bereits 15 Prozent der Pflichtschullehrer nach dem neuen Lehrerdienstrecht angestellt. In Österreich sind die erst 2015 erstmals zur Wahl gestandenen neuen Dienstverhältnisse mit rund 10% schon jetzt weit verbreitet.

Insgesamt befinden sich rund 7.300 Pflichtschullehrer im neuen Dienstrecht. Dieses kann seit 2015 nur von neu eintretenden Pädagogen optional gewählt werden. Bereits nach “altem” Dienstrecht tätige Lehrer dürfen nicht ins neue wechseln.

Rund jeder zehnte Pflichtschullehrer im neuen Dienstrecht

Überdurchschnittlich häufig im neuen Dienstrecht befinden sich neben den Pflichtschullehrern in Wien und Oberösterreich (13 Prozent) auch ihre Kollegen in Vorarlberg (zwölf Prozent). Genau im Schnitt liegt die Steiermark, etwas darunter das Burgenland und Niederösterreich (acht Prozent). Am niedrigsten ist die Quote in Salzburg (sieben Prozent), Kärnten (sechs) und Tirol (fünf). Die Bundesländer-Unterschiede können sich dabei durch die unterschiedlichen Anstellungserfordernisse ergeben: Wo aufgrund vieler Pensionierungen oder aufgrund eines Schülerzuwachses viele Lehrer neu angestellt werden, können auch mehr das neue Modell wählen.

Das neue Dienstrecht brachte gegenüber dem parallel für die restlichen Pädagogen weiter geltenden “alten” Dienstrecht eine Erhöhung der Unterrichtsverpflichtung auf grundsätzlich 24 Stunden sowie höhere Anfangsgehälter und eine später flacher verlaufende Gehaltskurve. Außerdem vorgesehen sind neue Regeln für Zulagen, verpflichtende Fortbildung für alle Lehrer außerhalb der Unterrichtszeit, eine Neugestaltung des Berufseinstiegs sowie ein Ende der Pragmatisierung.

AHS- und BMHS-Lehrer wählen das neue Dienstrecht deutlich seltener. Für sie ist es auch weniger attraktiv: Die Unterrichtsverpflichtung erhöht sich im Regelfall stärker, das Anfangsgehalt dagegen weniger. Ab dem Schuljahr 2019/20 ist das neue Dienstrecht für alle neu eintretenden Pädagogen verpflichtend.

(APA/Red)

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