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15-Jähriger in St. Pölten wegen Jihadismus erneut schuldig gesprochen

Zum zweiten Mal fand sich der Jugendliche vor Gericht wieder.
Zum zweiten Mal fand sich der Jugendliche vor Gericht wieder. ©APA
Und wieder gab es einen Schuldspruch: Ein 15-Jähriger ist in seinem bereits zweiten Prozess um Jihadismus am Donnerstag in St. Pölten wegen der Verbrechen der terroristischen Vereinigung und der kriminellen Organisation schuldig gesprochen worden.
Erneut vor Gericht
14-Jähriger verurteilt
Prozessbeginn in St. Pölten
Jugendlicher abgängig
Aus U-Haft entlassen
U-Haft wurde verhängt
Festnahme nach Hinweisen
"Jihadist" (14) gefasst

Er erhielt – bei einem Rahmen von bis zu fünf Jahren Haft – eine unbedingte Freiheitsstrafe von 20 Monaten.

Der Angeklagte wurde verurteilt, gegenüber einer Person Propaganda für den Islamischen Staat (IS) gemacht und ihr zwei Lichtbilder geschickt zu haben. Der Vorwurf der Staatsanwaltschaft, dass er andere im persönlichen Gespräch von der IS-Ideologie überzeugen wollte, war hingegen laut Richter Markus Grünberger nicht objektivierbar.

Zweiter Jihadismus-Prozess gegen 15-Jährigen

Die im Mai 2015 gegen den Jugendlichen verhängte bedingte Haftstrafe von 16 Monaten sowie die bedingte Entlassung aus der Haft im Ausmaß von zwei Monaten und 20 Tagen wurden nicht widerrufen.

Der 15-Jährige aus St. Pölten hatte sich teilweise schuldig bekannt. Die Verhandlung hatte mit Rücksicht auf das Fortkommen des Jugendlichen unter Ausschluss der Öffentlichkeit stattgefunden. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Schuldspruch: “Urteil mit Augenmaß”

Von einem “Urteil mit Augenmaß” sprach Richter Markus Grünberger in der Schöffenverhandlung um Jihadismus in St. Pölten. Erschwerend auf die Strafbemessung hätten sich die Vorstrafe, der rasche Rückfall und das Begehen mehrerer Verbrechen ausgewirkt. Mildernd wurde der Beitrag des 15-Jährigen zur Wahrheitsfindung gewertet. Der Bursch soll in die Jugendstrafanstalt Gerasdorf kommen.

“Es ist die letzte Chance für Sie, noch einmal in unserer Gesellschaft Fuß zu fassen”, mahnte der Richter den Angeklagten. Das festzusetzende Strafausmaß sei eine schwierige Frage gewesen. Im Gegensatz zum ersten Prozess gegen den Jugendlichen im Mai 2015 sei es dieses Mal um zwei Lichtbilder und nicht um Anschlagspläne auf den Wiener Westbahnhof gegangen. Die Sanktionen – 20 Monate unbedingt – seien daher dieses Mal geringer als bei der ersten Verurteilung (zwei Jahre teilbedingt). Die Probezeit wurde auf fünf Jahre verlängert.

Straßmaß als “Mittelweg”

Eines der beiden per Handy verschickten Fotos zeigte einen IS-Kämpfer mit einer Fahne, in das der 15-Jährige das Gesicht eines Bekannten hineinretouchiert hatte. Auf dem Bild war zu lesen “eines Tages” – damit habe der Beschuldigte den anderen Burschen bestärkt, in Syrien zu kämpfen, sagte Grünberger. Die Anwerbung von drei Personen im persönlichen Gespräch, zu der Zeugen befragt wurden, war dagegen nicht objektivierbar.

Bei einem Rahmen von bis zu fünf Jahren Haft sowie auf der anderen Seite der Möglichkeit, eine bedingte oder teilbedingte Strafe auszusprechen, habe sich der Schöffensenat für ein “Mittelmaß” entschieden, führte der vorsitzende Richter aus. Unter Anrechnung der Vorhaft bleibt ein Strafrest von 17 Monaten.

(APA)

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