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15.000 Euro für misshandelten Franzosen

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat Frankreich wegen brutaler Misshandlung eines Jugendlichen in Polizeigewahrsam verurteilt.

Die Straßburger Richter wiesen den französischen Staat an, dem Kläger 15.000 Euro Schmerzensgeld zu zahlen. Mehrere Polizisten hatten den aus einer nordafrikanischen Einwandererfamilie stammenden Beschwerdeführer im Juli 2001 in einem Pariser Vorort aufgegriffen und zur Überprüfung der Personalien auf eine Wache gebracht. Dort legten sie dem damals 16-Jährigen Handschellen an, wogegen dieser sich wehrte. Fünf Polizisten prügelten den Jugendlichen daraufhin krankenhausreif. Die Ärzte stellten Prellungen, Blutergüsse, ein verletztes Auge und einen Hodenbruch fest.

Einen Tag später nach den Misshandlungen musste der 16-Jährige notoperiert werden. Ein erster Untersuchungsbericht kam zu dem Schluss, dass der Hodenbruch durch Fußtritte verursacht wurde. Ein zweiter Bericht stützte die Aussage der Polizisten, der Jugendliche habe sich diese Verletzung beim Aufprall auf einen Wasserhahn an der Wand zugezogen. Gegen zwei Polizisten wurden Ermittlungen eingeleitet. Sie wurden wegen “Ungeschicklichkeit und Unvorsichtigkeit” zu Geldstrafen von jeweils 800 Euro verurteilt. Der junge Mann erhielt in Frankreich 5000 Euro Schmerzensgeld.

Die Straßburger Richter rügten die Sanktion für die Polizisten angesichts der “unverhältnismäßigen Gewaltanwendung” als zu geringfügig und somit “wenig abschreckend”. Dass der Jugendliche sich gegen die Handschellen gewehrt habe, sei verständlich, zumal ihm keinerlei Straftat zur Last gelegt worden sei.

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