Der Angeklagte, der sich bereits mehrfach einer Therapie unterziehen sollte, bekannte sich nicht schuldig. Er sei in der fraglichen Nacht gar nicht in Wien gewesen. Dass ihn laut Staatsanwältin abgesehen von der “absolut glaubwürdigen” Aussage des 14-Jährigen auch Sachindizien massiv belasten, ließ ihn ungerührt.
In der Unterhose, am Anus sowie am Penis wurde die DNA des Beschuldigten gefunden. Außerdem wurde in der Wohnung das Erbrochene des Buben gefunden. Der 30-Jährige sei gefährlich, die Anklägerin beantragte seine Einweisung in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher.
Mann lud 14-Jährigen in Wohnung ein
Kennengelernt hatte der 30-Jährige den Jugendlichen im Juli 2013 beim Baden auf der Donauinsel, als dieser noch 13 war. Laut Anklage trafen die beiden einander am 6. August erneut auf der Donauinsel, wo der Beschuldigte den Buben dazu überredete, mit ihm in seine Wohnung in der Leopoldstadt mitzukommen, um auf der Playstation zu spielen. Gegen 19.00 Uhr wollte das Opfer nach Hause. Doch der 30-Jährige soll die Wohnungstür verriegelt, den Burschen ins Schlafzimmer gezerrt und ihm sein Handy abgenommen haben.
Der 14-Jährige bat in weiterer Folge um ein Glas Wasser. Der Angeklagte soll ihm stattdessen einen halb mit Wodka gefüllten Tumbler verabreicht haben. Dem Burschen wurde übel, er musste sich mehrfach übergeben und schlief ein. Der Beschuldigte berührte ihn daraufhin laut Anklage massiv in seinem Intimbereich. Erst am nächsten Tag, gegen 11.00 Uhr, gelang es dem Opfer zu flüchten, als der Angeklagte die Wohnung verließ, aber auf das Absperren vergessen hatte.
Belästigung: Mann beteuert Unschuld
Der 30-Jährige bestritt die Anschuldigungen. Er sei an dem Tatabend nach Salzburg gefahren. Der Bursche habe sich bereits eine Wochen zuvor in seiner Wohnung übergeben, und eine Playstation besitze er gar nicht. Wie seine DNA in dessen Bade- bzw. Unterhose gekommen sei, wusste der Beschuldigte nicht zu erklären. Zeugen gaben an, dass er erst am späten Nachmittag des 7. August sicher in Salzburg gewesen sei.
Die Mutter des Opfers hatte noch am Abend des 6. Augusts Alarm geschlagen. “Er ist sehr verlässlich”, sagte sie über ihren Sohn. Wenn er sich auch nur um fünf Minuten verspätete, habe er Bescheid gegeben. Das Handy habe er nie ausgeschaltet, deshalb habe sie gleich gewusst, dass etwas nicht stimme. Es folgten Suchaktionen auf der Donauinsel bis spät in die Nacht. Eltern von Freunden ihres Sohnes hatten sogar die Mobilnummer des Angeklagten und riefen ihn an. Der Bursche sei nicht bei ihm, sagte er ihnen und bot sogar an, bei der Suche zu helfen.
Dreieinhalb Jahre Haft
Der Gerichtspsychiater Karl Dantendorfer schätzte den Angeklagten als potenziell gefährlich ein und wies auf dessen durchdachtes Vorgehen hin. Am Freitagnachmittag kam schließlich das Urteil: Der 30-Jährige ist nicht rechtskräftig zu dreieinhalb Jahren Haft verurteilt worden. Außerdem wwird er in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher eingewiesen.
Martina Hahn, Vorsitz des Schöffensenats, bezeichnete die Aussagen des 14-jährigen Opfers als sehr glaubwürdig. Unklar blieb für das Gericht lediglich, ob der Angeklagte den Jugendlichen mit Wodka oder einer anderen Flüssigkeit betäubte. Dem Beschuldigten bescheinigte Hahn hingegen “eine Tendenz, dass die Wahrheitsliebe nicht an vorderster Stelle steht”. Die Einweisung habe wegen des “schlüssigen und ausführlichen” Gutachtens von Gerichtspsychiater Karl Dantendorfer erfolgen müssen, der den 30-Jährigen eine geistig-seelische Abartigkeit höheren Grades attestiert.
(APA)