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133.000 Euro unterschlagen: Kaufsüchtige Buchhalterin verurteilt

Eine Buchhalterin wurde in Wien verurteilt
Eine Buchhalterin wurde in Wien verurteilt ©APA (Sujet)
Im Zeitraum von zwei Jahren hat eine 51-jährige Buchhalterin 133.000 Euro ihres Arbeitgebers unterschlagen, um ihre Kaufsucht zu befriedigen.

Am Dienstag wurde die Frau am Landesgericht Wien rechtskräftig zu 18 Monaten unbedingter Haft verurteilt.

Buchhalterin wegen Unterschlagung von 133.000 Euro verurteilt

Die Angeklagte stand nicht zum ersten Mal wegen Untreue vor Gericht: 2009 wurde sie in St. Pölten zu viereinhalb Jahren verurteilt, 800.000 Euro sind daraus noch offen, wozu nun weitere anerkannte 128.000 Euro kommen. Dennoch hatte die kaufmännische Angestellte nach ihrer bedingten Entlassung offenbar kein Problem, einen neuen Job als Buchhalterin zu bekommen – mit uneingeschränkter Überweisungsbefugnis. Diese nutzte sie ab September 2014 auch weidlich aus: 44 Mal überwies sie nicht nur die entsprechenden Rechnungsbeträge an Firmen, sondern den selben Betrag noch einmal mit der selben Bezeichnung auf ihr eigenes Konto. Damit wurde fleißig in Geschäften und bei Onlinehändlern wie Zalando und Amazon eingekauft.

Bei Onlinehändlern wie Zalando und Amazon eingekauft

Die Manipulationen fielen nicht auf, da in den Kontobewegungen immer nur Sammelüberweisungen aufschienen. Im November 2016 fiel man aus allen Wolken, als man eine Buchung nicht zuordnen konnte und bemerkte, dass sich die Buchhalterin immer wieder Beträge auf ihr Konto gutgeschrieben hatte. In dem kleinen Einzelhandelsunternehmen wusste sie sich als fleißig und überarbeitet darzustellen. “Aus Leichtgläubigkeit hatte sie mein blindes Vertrauen”, bedauerte der Juniorchef. Im Nachhinein kam man jedoch drauf, dass man ihre Arbeit “mit einem Augenzwinkern erledigen kann”. Beim Kontrollieren ihres Google-Verlaufs stellte sich nämlich heraus, dass sie die ganze Arbeitszeit mit Surfen im Internet verbracht hatte.

“Selbstanzeige” nach Kündigung

Zwei Tage nach ihrer Kündigung erstattete die 51-Jährige nicht nur “Selbstanzeige”, sondern schwärzte ihre Ex-Firma auch noch beim Finanzamt an. Das entsprechende Finanzstrafverfahren wurde mittlerweile eingestellt. Richter Johannes Varga wertete das Geständnis der Angeklagten als mildernd, während die erhebliche Vorstrafe und die lange Zeit der Tatbegehung sowie die Schadenshöhe als erschwerende Umstände Eingang in das Urteil fanden. “Sie haben Glück, dass der Gesetzgeber den Strafrahmen von zehn auf drei Jahre gesenkt hat, sonst würde das Urteil ganz anders aussehen.” Die 51-Jährige nahm die 18 Monate an, die Staatsanwältin erklärte Rechtsmittelverzicht.

(APA/Red.)

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