Der Unternehmer, der als Bestimmungstäter ebenfalls die Anklagebank im Großen Schwurgerichtssaal drücken wird, dürfte mit den illegal beschafften Datensätzen ein Millionen-Geschäft gemacht haben. Sein Betrieb hatte zuletzt de facto eine Monopol-Stellung inne, was Auskünfte über die Kreditwürdigkeit von Unternehmen und Privatpersonen betrifft.
Wie sich herausstellte, hatte er sich diesen Ruf nicht zuletzt mit einem weitverzweigten Netz an “Zulieferern” aus der Justiz erworben, die ihm laut Anklage verbotenerweise entgeltlich die benötigten Informationen beschafften. Die sieben männlichen und sechs weiblichen Justiz-Mitarbeiter – darunter Gerichtsvollzieher, Rechtspfleger und für Schreibarbeiten eingesetzte Kanzleikräfte – sollen zwischen 2002 und 2010 regelmäßig Namenslisten aus dem Exekutions-Register abgefragt haben. Die Ergebnisse druckten sie aus und leiteten sie der Kreditauskunftei weiter, wobei sie dafür den Ermittlungsergebnissen zufolge mit 1 bis 1,5 Euro pro gelieferter Seite bezahlt wurden.
Justizbeamte sollen Daten verkauft haben
Knapp 170.000 Seiten sollen in gesetzwidrigerweise ausgedruckt worden sein. Geheime Daten von knapp 40.000 juristischen und nicht weniger als 92.713 Privatpersonen wurden angeblich weitergegeben. Diese sollen gemäß der Anklage in weiterer Folge für Bonitätskarteien verwendet worden sein. Abgefragt wurden Daten von zumindest 56 Bezirksgerichten zwischen Bezau und Zwettl, wo die entsprechenden Exekutionsverfahren anhängig waren.
Die käuflichen Justiz-Mitarbeiter dürften sich mit der inkriminierten Vorgangsweise zumindest teilweise ein erhebliches finanzielles Zubrot verschafft haben. Während sich einige mit einem “Zuverdienst” von ein paar tausend Euro begnügten, lukrierten andere im Lauf der Jahre eine fünfstellige Summe. In einem Fall sollen insgesamt gar rund 130.000 Euro geflossen sein.
1.000 Personen betroffen
Das Wiener Straflandesgericht hat versucht, mithilfe der Ediktsdatei des Justizministeriums die tausenden Personen, die in ihrem Recht auf Wahrung des Datenschutzes geschädigt wurden, vom Strafverfahren mit der Geschäftszahl 16 Hv 39/13i zu verständigen. Die Betroffenen könnten sich als Privatbeteiligte dem Verfahren anschließen und in diesem zivilrechtliche Ansprüche geltend machen. Wie Gerichtssprecherin Christina Salzborn am Donnerstag auf APA-Anfrage erklärte, hat sich auf den am 20. August im Internet veröffentlichten Aufruf bisher erst ein einziges mögliches Opfer der strafbaren Handlungen gemeldet.
Das Verfahren ist vorerst auf neun Verhandlungstage anberaumt, Urteile wird es frühestens am 25. Oktober gehen. Den Angeklagten drohen bis zu fünf Jahre Haft. (APA)