Die Angeklagten nahmen den Schöffenentscheid an, der Staatsanwalt verzichtete auf Rechtsmittel, somit sind die Urteile rechtskräftig. “Natürlich sind Sie die Schwächsten im Glied, aber ein Geständnis hätte die Strafhöhe wesentlich herabgesetzt”, erklärte Richterin Anna Wiesflecker in ihrer Urteilsbegründung. Der Strafrahmen beträgt ein bis 15 Jahre.
13 Kilo Heroin am Wiener Flughafen entdeckt
Staatsanwalt Ronald Schaffer sprach von der “enormen Menge” von fast 13 Kilo Heroin, die am 2. Mai am Flughafen Wien in Schwechat im doppelten Boden einer Reisetasche entdeckt worden waren.
Die Drogen sollten in einem Wiener Hotel übergeben werden. Dort nahmen Polizisten den aus Amsterdam eingetroffenen Kurier fest, nachdem sie das Gepäck des aus Pakistan via Istanbul eingereisten – nervös wirkenden – kontrolliert und durchleuchtet hatten.
Angeklagte gaben sich unwissend
Beide bekannten sich via Dolmetscher nicht schuldig. Der Erstangeklagte, der in Spanien arbeitete, verantwortete sich damit, er hätte für seinen Onkel Sachen nach Europa mitnehmen sollen. Das Flugticket habe sein Cousin gekauft und bezahlt. Was es kostete, wusste er nicht: Er sei Analphabet und könne auch nicht Englisch. Den Zwischenstopp in Wien konnte er nicht schlüssig begründen, er sprach von einer Erledigung bei einer arabischen Fluglinie.
Richterin Anna Wiesflecker bezeichnete die Darstellung als unglaubwürdig. Im Drogengeschäft tätige Organisationen würden eine derart große Menge keinem Unwissenden mitgeben, meinte sie – und hielt das in der Folge auch dem Zweitangeklagten vor, nachdem dieser etwas von einer Cousine in den Niederlanden erzählt hatte. Wer wen beauftragt hatte, war nicht zu erfahren. (APA)