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13-Jähriger wurde von Spielplatz entführt und missbraucht

Zu zwei Jahre teilbedingte Haft, davon acht Monate bedingt, wurde der Angeklagte verurteilt.
Zu zwei Jahre teilbedingte Haft, davon acht Monate bedingt, wurde der Angeklagte verurteilt. ©dpa/ Sujet
Im Mai 2011 hatte ein 23-Jähriger einen 13-jährigen Buben auf einem Spielplatz in Wien-Simmering mit einem Messer bedroht und ihn entführt. In seiner Wohnung missbrauchte er den Buben, den er zuvor über Facebook kennengelernt hatte. Er wurde am Mittwoch zu zwei Jahren teilbedingter Haft verurteilt.

Acht Monate muss der geständige Täter verbüßen, der sich vor Gericht folgendermaßen verantwortet hatte: “Ich wollte wissen, ob er auf dasselbe steht wie ich auch. Deshalb habe ich es probiert.” 16 Monate sah der Senat (Vorsitz: Beate Matschnig) dem Mann unter Setzung einer dreijährigen Probezeit nach. Sollte das Urteil in Rechtskraft erwachsen, könnte er damit um Verbüßung des unbedingten Strafteils im elektronisch überwachten Hausarrest ansuchen.

Missbrauchsopfer über Facebook kennengelernt

Der 23-Jährige hatte den Buben über Facebook kennengelernt. Als er ihn zufällig beim Spaziergang mit einem 21-jährigen Freund auf einem Spielplatz traf und wiedererkannte, zog er ein Messer, packte den 13-Jährigen gemeinsam mit seinem Begleiter an den Armen und zwang den Schüler, in seine Wohnung mitzukommen. Zwei Freunde des 13-Jährigen, die die Szene beobachtet hatten, verständigten per Mobiltelefon die Polizei und leiteten damit eine Suchaktion nach dem Buben ein.

Täter ist geständig

In der Wohnung des 23-Jährigen spielten die drei zunächst Playstation. Als der 21-Jährige die Wohnung verließ, warf der 23-Jährige den Buben aufs Bett und fuhr ihm in die Hose, wobei es in weiterer Folge zu unsittlichen Handlungen kam. Als sich der 13-Jährige zur Wehr zu setzen begann, ließ der Täter von ihm ab und brachte ihn zu einem Taxi. “Es fällt mir schwer, das alles zuzugeben. Das was er (das Opfer, Anm.) gesagt hat, stimmt”, gab der Angeklagte zu Protokoll.

Angeklagter bezahlte Minderjährigen für Sex

Knapp acht Monate später verging sich der 23-jährige an einem 15 Jahre alten Burschen, den er ebenfalls über Facebook ausgemacht hatte. Da dieser offenkundig mit den sexuellen Handlungen einverstanden war – ehe es zu einem realen Treffen kam, hatten sich die beiden im Chat ausführlich über Sexualpraktiken und ihre jeweiligen Vorlieben unterhalten – und nach deren Vollzug 100 Euro erhalten hatte, wurde dieses Faktum als entgeltliche geschlechtliche Handlung mit einem unter 18-Jährigen qualifiziert, die gemäß § 207 b Strafgesetzbuch mit immerhin bis zu drei Jahren Haft bedroht ist.

Erpressung und Körperverletzung

Daneben hatte der beschäftigungslose junge Mann von jüngeren Bekannten, die er in einem Fußballverein kennengelernt hatte, Geld erpresst, nachdem ihn sein Vater zu Hause hinausgeworfen hatte. Einen 16-Jährigen schüchterte der körperlich deutlich Überlegene dermaßen ein, dass ihm dieser zwischen 25. Jänner 2011 und 25. Jänner insgesamt 2.090 Euro übergab, wobei das Opfer sich die Banknoten bei der Großmutter erbettelt hatte. Der 23-Jährige hatte ihm angedroht, ihn “von der Donaubrücke zu werfen”, falls er nicht zahle.

Ein 18-Jähriger kam der Aufforderung, 500 Euro abzuliefern, demgegenüber nicht nach. Als der 23-Jährige ihn zwei Tage später wieder traf und kein Geld sah, versetzte er dem Jüngeren einen Faustschlag ins Gesicht. Der Teenager musste mit einem Nasenbeinbruch im Spital behandelt werden. (APA)

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