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120.000 Euro für Prostituierte: Betrugsverfahren endete mit Diversion

Das Betrugsverfahren gegen wurde diversionell erledigt.
Das Betrugsverfahren gegen wurde diversionell erledigt. ©APA/ROBERT PARIGGER (Symbolbild)
Am Wiener Landesgericht ist am Dienstagnachmittag gegen eine ihren Angaben zufolge derzeit beschäftigungslose 29-Jährige verhandelt worden, die einem 44-Jährigen zwischen August 2020 und Februar 2024 nicht weniger als 120.000 Euro abgenommen hatte.

Sie hatte den Mann über ein Inserat kennengelernt, in dem sie sich "Amelia" nannte. Der Mann dürfte in die Sex-Arbeiterin schwer verliebt gewesen sein. Das Betrugsverfahren gegen die Frau wurde diversionell erledigt.

Der Großteil der 120.000 Euro sei dem Mann nicht betrügerisch herausgelockt worden, betonte Verteidiger Nikolaus Rast: "Wir konnten nachweisen, dass er ihr das meiste Geld freiwillig gegeben hat. Für eine Brustoperation, für Essen, für Busfahrten, für Anwaltskosten." Lediglich 4.600 Euro für eine vorgebliche Lungentransplantation und 12.000 Euro für vermeintliche Verwaltungsstrafen habe sich seine Mandantin erschlichen. Zu den insgesamt 16.600 Euro sei sie auch geständig, sagte Rast.

Angeklagte in Wien machte von Aussageverweigerungsrecht Gebrauch

"Ich bin schuldig", erklärte im Anschluss die Angeklagte. Mehr wollte sie nicht sagen. Sie sei zu nervös, bemerkte ihr Rechtsvertreter entschuldigend. Seine Mandantin mache daher von ihrem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch.

Für die Richterin war keine schwere Schuld der Angeklagten erkennbar. Im Hinblick auf die geständige Verantwortung der Frau unterbreitete sie ihr ein Diversionsangebot, auf das die 29-Jährige bereitwillig einging. Sie verpflichtete sich, sich in den kommenden zwei Jahren nichts zuschulden kommen zu lassen und den entstandenen finanziellen Schaden nach ihren Möglichkeiten gut zu machen. Im Gegenzug wird die Anzeige vorerst zurückgelegt. Die Angeklagte gilt damit weiterhin als unbescholten, im Strafregister scheint keine Vormerkung auf.

Die diversionelle Erledigung ist formell nicht rechtskräftig. Der Staatsanwalt gab vorerst keine Erklärung ab.

(APA/Red)

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