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1,2 Kilogramm Kokain in 83 Bonbons am Flughafen Wien: Urteil

Der Mann war in Schwechat mit 1,2 Kilogramm Kokain erwischt worden.
Der Mann war in Schwechat mit 1,2 Kilogramm Kokain erwischt worden. ©APA (Sujet)
Ein 34-jähriger Lette musste sich am Dienstag in Korneuburg vor einem Schöffensenat verantworten. Am Flughafen Wien in Schwechat wurden 1,2 Kilogramm Kokain, verpackt in 83 Bonbons, bei dem Mann gefunden. Er wurde zu 18 Monaten Freiheitsstrafe verurteilt.

Der Mann, der eine Wohnung in Amsterdam hat, war laut der Staatsanwältin im Auftrag zweier aus Nigeria stammender Kontaktpersonen, die er aber nicht persönlich getroffen hatte – einer nannte sich “Obama” -, in die Vereinigten Arabischen Emirate geflogen. Dort nahm er von einem ihm unbekannten Schwarzafrikaner eine Tasche mit den als Zuckerln getarnten Drogen entgegen und flog von Dubai zurück. In Wien angekommen erhielt er eine SMS, wo er die Tasche abliefern sollte – dazu kam es aber nicht mehr, weil er am Airport in Schwechat nach der Passkontrolle angehalten wurde. Seine Verantwortung, angenommen zu haben, dass es sich um einen Geldtransport handelte, wertete die Anklägerin als reine Schutzbehauptung.

18 Monate Haft für 34-Jährigen wegen Drogenschmuggels

Der Beschuldigte bekannte sich via Dolmetscherin schuldig, blieb aber anfangs dabei, über seine “Fracht” nicht Bescheid gewusst zu haben, was ihm Richter Helmut Neumar angesichts der dubiosen Umstände des Auftrags und der Drogenübergabe nicht abnahm. Im Lauf der Verhandlung räumte der Mann dann ein, dass ihm der Schmuggel sehr wohl bewusst gewesen war. Seine Entlohnung hätte 1.000 Euro betragen.

Neumar zufolge wies das geschmuggelte Kokain 82,9 Prozent Reinheitsgehalt auf, war also “sehr guter Stoff”. Ein Ermittler sagte im Zeugenstand, dass der 34-Jährige sich nach anfänglichem Leugnen kooperativ verhalten habe. Auf seinem Handy fand sich ein einziger Kontakt – von “Obama”, in der SMS mit der Info für die Drogenübergabe war der Name eines Hotels am Gürtel angegeben.

Mildernd auf die Strafbemessung wirkten sich der bisher ordentliche Lebenswandel und das letztlich doch reumütige Geständnis aus. Erschwerend war die “mehrfache Mengenüberschreitung” des Suchtgifts. Das Urteil ist nicht rechtskräftig, weil die Staatsanwältin keine Erklärung abgab.

(apa/Red)

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