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105 Anrufe: Wiener bei Stalking-Prozess freigesprochen

Der Wiener wurde rechtskräftig freigesprochen.
Der Wiener wurde rechtskräftig freigesprochen. ©APA/HANS PUNZ
Am Donnerstag musste sich ein 50-jähriger Wiener bei einem Stalking-Prozess vor Gericht verantworten. Er wurde rechtskräftig fregesprochen.

Weil er "Miss A."- die in einem Wiener Laufhaus tätige Dame ist unter anderem auf Nadel- und Fesselspiele und Elektroerotik spezialisiert - mit permanenten Anrufen und WhatsApp-Nachrichten eingedeckt haben soll, hatte sich ein 50-jähriger Wiener am Donnerstag am Landesgericht zu verantworten. Die Anklage lautete auf beharrliche Verfolgung der Domina. Der Angeklagte kam mit einem blauen Auge davon, er wurde am Ende rechtskräftig freigesprochen.

Angeklagter rief ständig bei "Miss A." an

Die strenge Dame hatte den Mann, der auf die Frage von Richterin Claudia Bandion-Ortner nach seinem Beruf "Zu Hause" angab, angezeigt, weil er sie ab vergangenem Juli telefonisch in Schach gehalten haben soll. 105 unerwünschte Anrufe waren unter anderem von der Anklage umfasst. Immer wieder forderte der Anrufer, der sich Rene nannte, "Miss A." dazu auf, ihn beim Sex mit ihrem Freund bzw. einem Kunden zuhören zu lassen. Wenn sie das nicht mache, "rufe ich dich 24 Stunden an", drohte besagter Rene.

"Das war nicht ich!", beteuerte der Angeklagte. Er heiße einerseits nicht Rene, vor allem aber habe "Herr Michi" - ein Bekannter, von dem er nur den Vornamen kenne - im vergangenen Sommer bei einer Party anlässlich seines 50. Geburtstags sein Handy eingesteckt und damit später "Miss A." telefonisch und mit WhatsApp-Nachrichten belästigt. Er selbst kenne zwar die Dame, habe auch schon ihre Dienste in Anspruch genommen, aber er habe sich stets gut mit ihr verstanden: "Wenn ich im Lotto gewinn' oder bei den Euro-Millionen, schenke ich ihr 10.000 Euro", verriet er der Richterin. "Herr Michi" dagegen habe mit seinem Handy Schindluder getrieben, er könne nichts dafür: "Ich will meine Unschuld beweisen!"

Angeklagter rechtskräftig freigesprochen

Die Richterin stellte fest, dass die WhatsApp-Nachrichten in schlechtem Deutsch geschrieben waren, was "auf Migrationshintergrund" hindeute. Der Angeklagte spreche dagegen "auffallendes Wienerisch, das passt nicht zusammen". Da "Miss A." nicht zur Verhandlung kam und ihr aktueller Aufenthaltsort unklar ist - "Sie kommt wieder in den Bezirk, wo ich bei ihr war", wusste der Angeklagte immerhin zu berichten - setzte es einen Freispruch im Zweifel. "Ganz glaub ich Ihnen Ihre Geschichte ja nicht", meinte die Richterin, "aber man kann es Ihnen nicht ganz beweisen."

(APA/Red)

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