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100 Millionen Euro schuldig: Razzien in Pokercasinos

In 12 "CCC"-Pokercasinos werden derzeit Razzien durchgeführt
In 12 "CCC"-Pokercasinos werden derzeit Razzien durchgeführt ©Pixabay (Sujet)
Seit Montag werden in den zwölf Pokercasinos von Peter Zanoni Razzien durchgeführt. Der auch als "Pokerkönig" bekannte Betreiber soll laut der Finanz 100 Millionen Euro an nicht bezahlten Steuern schuldig sein.

Zanoni selbst meint, dass er keine Glücksspielabgabe zahlen muss und will die Beamten anzeigen bzw. seine Casinos weiterhin geöffnet halten.

Razzien der Finanz in “CCC”-Pokercasinos

Am Montag seien die Beamten an allen Standorten gleichzeitig eingerückt, bestätigte Zanoni am Freitag der APA einen Bericht der “Kronen Zeitung”. In den Tagen danach habe es dann weitere Razzien gegeben. Die Finanz will so “abgabenrechtliche Ansprüche” durchsetzen, sprich nicht gezahlte Steuern eintreiben. Die Beamten haben es daher vor allem auf Bargeld abgesehen. “Sie haben die ganzen Kassenbestände beschlagnahmt”, so Zanoni.

Pokern außerhalb von Vollcasinos verboten

Hintergrund des Streits zwischen Zanoni und der Finanz ist die komplizierte rechtliche Situation im Glücksspielbereich. Poker galt früher nicht als Glücksspiel. Für den Betrieb des Kartenspiels brauchte es lediglich eine Gewerbeberechtigung. Diese hat Zanoni. Im Gefolge der Glücksspielgesetznovelle 2010 hat das Finanzministerium mehrmals versucht, die Pokerbetreiber stärker an die Kandare zu nehmen. Das Vorhaben, eine eigene Pokerlizenz zu schaffen, wurde fallengelassen. Nun, ab Anfang 2020, wird Pokern außerhalb von Vollcasinos, also den Spielbanken der teilstaatlichen Casinos Austria, verboten. Bis dahin darf Zanoni weiterzocken, er hat nämlich eine Gewerbeberechtigung von vor 1. Jänner 2013.

Glücksspielabgabe in Höhe von 16 Prozent des Spieleinsatzes

Strittig ist jetzt, ob Zanoni die Glücksspielabgabe in Höhe von 16 Prozent des Spieleinsatzes zahlen muss. Die Finanz sagt: ja; Zanoni sei mehr als 100 Mio. Euro schuldig. Die Rechtsprechung sei eindeutig, auch in den Pokercasinos fielen 16 Prozent des Einsatzes an. Zanoni hat die Abgabe aber nicht geleistet. Er spricht von einer Strafsteuer, die er unmöglich zahlen könne. “Wir haben an unseren Pokertischen monatliche Bruttoeinnahmen von 900.000 bis 1 Mio. Euro. Darauf bekommen wir eine Steuer von 4,8 Mio. Euro vorgeschrieben”, rechnete er vor. “Monatlich erhöht sich mein Steuerrückstand um viereinhalb Millionen.” In Summe, glaubt er, schulde er der Finanz wohl schon eine halbe Milliarde Euro an Glücksspielabgabe.

Anzeige wegen Verdachts auf Amtsmissbrauch

“Das ist Geld, das es gar nicht gibt, das ist nur errechnet. Wir bekommen hochgerechnet ein Tischgeld von 3 bis 3,5 Prozent des Einsatzes und das Finanzamt will 16 Prozent”, echauffiert sich der “Pokerkönig”. “Wenn Sie am Pokertisch 100 Euro einsetzen, werden diese hin- und hergeschoben. Und jedes Mal, wenn die 100 Euro den Eigentümer wechseln, will die Finanz 16 Euro” – das könne nicht sein. Zanoni, der wegen des Steuerstreits schon einen Teil seiner Unternehmensgruppe in Konkurs schickte, möchte jedenfalls weiterspielen. Er versuche, “im Gegensatz zur Finanz”, sich weiter an die Regeln zu halten. Gegen die Razzien will sich Zanoni wehren. Am Freitagnachmittag möchte er die involvierten Beamten bei der Staatsanwaltschaft wegen Verdachts auf Amtsmissbrauch anzeigen, wie er sagt. Dagegen, dass ihm der “Sicherungsauftrag” vor der Razzia nicht zugestellt worden sei, habe er schon Rechtsmittel eingebracht.

Auseinandersetzung mit Finanz seit zwei Jahrzehnten

Zanoni streitet schon seit zwei Jahrzehnten mit der Finanz. Die aktuelle Auseinandersetzung um die Glücksspielabgabe schwelt seit nunmehr sieben Jahren. “2010 wurde das Gesetz beschlossen, im April 2011 haben wir den ersten Bescheid bekommen”, so Zanoni. Gegen die erste Vorschreibung hat er Rechtsmittel eingelegt, seitdem läuft das Verfahren. Seit zweieinhalb Jahren liege der Akt beim Verwaltungsgerichtshof (VwGH). “Dann nach sieben Jahren beginnt man mit Sicherungsmaßnahmen”, empört sich Zanoni. Jetzt plötzlich sage die Behörde, dass er kein “Berechtigungsverhältnis” habe. Das, nämlich Gewerbeberechtigungen, habe er aber sehr wohl. Beim für Glücksspiel zuständigen Finanzministerium gab es zu dem Fall keine Stellungnahme. Man könne einzelne abgabenrechtliche Fälle grundsätzlich nicht kommentieren, so ein Sprecher auf APA-Anfrage.

(APA/Red.)

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