Die Wahrscheinlichkeit, dass sich Nadja Benaissa demnächst vor einem Gericht wegen gefährlicher Körperverletzung verantworten wird müssen, ist hoch: Am 12. 2. 2010 hat die Staatsanwaltschaft Darmstadt Anklage gegen die Sängerin wegen dieses Delikts erhoben – was leider noch nicht alles ist …
Späte Rechnung
Zwischen 2000 und 2004 soll der HIV-infizierte No Angel nämlich noch mit zwei weiteren Männern ungeschützten Sex gehabt haben – diese beiden blieben zwar von einer Ansteckung verschont, dennoch wird Nadja deshalb nun wegen versuchter gefährlicher Körperverletzung angeklagt. Im Fall einer Verurteilung droht eine Haftstrafe im Rahmen von sechs Monaten bis zu zehn Jahren.
“Frau B. war bewusst, dass jeder ungeschützte Sexualkontakt eine Übertragung des Virus zur Folge haben kann. Ein Sachverständigengutachten hat den für eine Anklageerhebung hinreichenden Tatverdacht einer unmittelbaren Ansteckung ergeben”. ließ die Darmstädter Staatsanwaltschaft wissen.
Am 10. 2. erhielt Nadja Benaissa die Anklageschrift zugestellt. Ihr Manager Khalid Schröder sagte hierzu zu deutschen Tageszeitung “Bild”: “Die Anklage kam für Nadja nicht überraschend. Sie hat zwei Strafverteidiger, wir warten jetzt in Ruhe die Verhandlung ab.” Wenn das Gericht die Anklage zulässt, könnte der Prozess bereits im Frühjahr beginnen.
(seitenblicke.at/Foto: AP)