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10-jähriges Mädchen von eigener Mutter zu Sex gezwungen: Dreieinhalb Jahre Haft

Eine 29-Jährige wurde zu dreieinhalb Jahren Haft verurteilt. Sie soll ihre Tochte zum Sex gewzungen haben.
Eine 29-Jährige wurde zu dreieinhalb Jahren Haft verurteilt. Sie soll ihre Tochte zum Sex gewzungen haben. ©Bilderbox.at
Am Montag ist eine 29-jährige Frau wegen schweren sexuellen Missbrauchs zu dreieinhalb Jahren Haft verurteilt worden. Sie soll sich an ihrer zehnjährigen  Tochter vergangenen und einem unbekannten Mann für sexuelle Handlungen überlassen haben.

Ein Schöffensenat erachtete es als erwiesen an, dass sie sich zunächst an ihrer zehn Jahre alten Tochter vergangen hatte und diese – nachdem das Mädchen diverse Praktiken über sich ergehen hatte lassen müssen – in ihrer Wohnung in Wien-Brigittenau einem unbekannten Mann zur Vornahme sexueller Handlungen überließ.

10-Jährige zu Sex gezwungen

Laut Anklage soll die Mutter dem Mann, der von der Justiz nicht ausgeforscht werden konnte, dabei sogar Anweisungen gegeben und ihn “stimuliert” haben. Die 29-Jährige hatte die Vorwürfe vehement bestritten und erklärt, sie könne sich die von ihrer Tochter erhobenen Anschuldigungen nicht erklären.

Die Tochter war im Mai 2011 nach einem Schultag nicht mehr nach Hause gegangen. Sie suchte die Großeltern auf und erzählte diesen, ihre Mutter habe sie im vergangenen Herbst im Intimbereich zu massieren begonnen, an ihr Sex-Spielzeug ausprobiert und sie zur Vornahme diverser Handlungen aufgefordert. Schließlich sei ihr ein unbekannter Mann zugeführt worden, der sie anal und vaginal vergewaltigt hätte.

Großmutter ertstattete Anzeige

Nachdem die Großmutter Anzeige erstattet hatte, wurde die Zehnjährige der Mutter abgenommen und in einem Heim untergebracht. Sie befindet sich in einem schlechten Gesundheitszustand, leidet an einer posttraumatischen Belastungsstörung und bedarf psychotherapeutischer und psychiatrischer Behandlung.

Im Zuge einer ärztlichen Untersuchung waren bei der Tochter erhebliche Verletzungen im Anus-Bereich festgestellt worden. Bei einer Hausdurchsuchung in der Wohnung der Angeklagten stießen die Ermittler auf eine Decke, auf der ein DNA-Mischprofil sichergestellt wurde, das Mutter und Tochter zugeordnet werden konnte.

Mutter beteuert Unschuld

Die Angeklagte verteidigte sich vor Gericht. Ihre Tochter sei “ein schwieriges Kind” gewesen: “Ich bin der Meinung, dass ich eine tolerante und geduldige Person bin. Ich habe niemals Gewalt angewendet, habe sie niemals geschlagen und mich bemüht, sie sanft zu behandeln.”

Das Gericht sah das anders. Die Angaben des Mädchens, die im Rahmen einer kontradiktorischen Einvernahme auf DVD gebannt worden waren, stufte der Senat als “glaubwürdig” ein. Das Urteil ist nicht rechtskräftig, die Mutter meldete dagegen Rechtsmittel an.

(APA)

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