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1.700 Fahrerfluchtunfälle mit Personenschaden in nur einem Jahr: So verhalten Sie sich richtig

Die meisten Fälle von Fahrerflucht wurden in Wien gezählt.
Die meisten Fälle von Fahrerflucht wurden in Wien gezählt. ©pixabay.com (Themenbild)
Im Jahr 2017 gab es in Österreich 1.700 Fahrerfluchtunfälle mit Personenschaden. Allerdings sind mit bis zu drei Jahren Freiheitsstrafe beim Imstichlassen eines Verletzten möglich.

In den Jahren 2012 bis 2017 wurden rund 9.600 Fahrerfluchtunfälle mit Personenschaden gezählt. Daraus muss man leider eine schlechte Bilanz ziehen, denn das bedeutet, dass im Schnitt pro Jahr 1.600 Lenker nach einem Unfall, bei dem ein Mensch verletzt oder sogar getötet wurde, flüchten. 2017 fanden 1.713 derartige Unfälle statt und forderten knapp 2.000 Verletzte und 14 Tote

27 Prozent der  Fahrerfluchtunfälle passieren in Wien

“Insgesamt dürfte die Anzahl der Unfälle mit Fahrerflucht sogar deutlich höher liegen, denn reine Sachschäden werden in dieser Statistik gar nicht erfasst”, erklärt ÖAMTC-Verkehrspsychologin Marion Seidenberger. Die mit Abstand meisten Fahrerfluchtunfälle (27 Prozent) passieren übrigens in Wien, gefolgt von Niederösterreich (17 Prozent) und der Steiermark (14 Prozent).Wien. “Grundsätzlich ist jeder Unfall eine emotionale Ausnahmesituation für alle Beteiligten. Eine Entschuldigung, sich der Verantwortung zu entziehen ist das freilich nicht”, stellt die ÖAMTC-Expertin klar. “Auch wenn es im ersten Moment noch so unangenehm sein mag, sich der Situation zu stellen – die Konsequenzen einer Flucht sind in der Regel wesentlich schlimmer.”

Sollte Fahrerflucht begangen werden muss mit einer Verwaltungsstrafe von bis zu 2.180 Euro gerechnet werden. Zusätzlich führt der Straftatbestand des Imstichlassens eines Verletzten zu einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren (je nach Schwere der Verletzung). Von der juristischen Seite abgesehen, ist man im schlimmsten Fall für den Tod eines Menschen verantwortlich, dem vielleicht hätte geholfen werden können.

Das richtige Verhalten bei einem Unfall

  • Auch, wenn es leicht gesagt ist: Ruhig bleiben, tief durchatmen und als Unfallverursacher keinesfalls dem Fluchtinstinkt nachgeben. Das gilt sowohl für Blechschäden als auch für Unfälle mit Personenschaden.
  • Bei Unfällen mit Personenschaden ist immer die Polizei und/oder die Rettung zu alarmieren. Die “Blaulichtsteuer” entfällt in diesem Fall. Außerdem muss man am Unfallort auf die Einsatzkräfte warten bzw. ist man zur Hilfeleistung verpflichtet – auch als Unfallverursacher.
  • Bei Blechschäden genügt es nicht, einen Zettel oder eine Visitenkarte hinter den Scheibenwischer zu stecken. Man muss den Unfall unverzüglich bei der Polizei melden, damit der Datenaustausch gewährleistet ist.
  • Kann sich ein Unfallgegner nicht ausweisen oder gibt es Verständigungsschwierigkeiten, sollte sicherheitshalber immer die Exekutive geholt werden, auch wenn es “nur” ein Sachschaden sein sollte.

(Red)

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