Sollten bis dahin die Branchen die erforderliche Anhebung nicht vollzogen haben, soll ein Generalkollektivvertrag zur Anwendung kommen.
Drohung: Generalkollektivvertrag
Die 1.000 Euro Mindestlohn entsprechen einem Ziel des Regierungsabkommens. Die Umsetzung hatten SPÖ und ÖVP den Sozialpartnern überlassen, da diese unverändert einen gesetzlichen Mindestlohn ablehnen.
ÖGB und Wirtschaftskammer wollen nun auch einen Generalkollektivvertrag vermeiden und versuchen, das gewünschte Ergebnis mit sanftem Druck über die Branchen-Kollektivverträge zu erreichen. Bei jenen Berufssparten, wo der niedrigste Brutto-Lohn derzeit schon über 900 Euro liegt, soll die Anhebung auf 1.000 Euro spätestens im Jänner 2008 erfolgen.
In Branchen, deren Lohnrunden immer in der ersten Jahreshälfte stattfinden, müssen die 1.000 Euro spätestens Mitte kommenden Jahres erreicht werden. Schließlich gibt es noch Gruppe 3 – jene Branchen, wo der niedrigste Lohn unter 900 Euro liegt: hier soll das Mindesteinkommen am 1.1.2009 mindestens 1.000 Euro betragen.
Damit die Umsetzung auch tatsächlich erfolgt, wird eine Evaluierungskommission eingesetzt, in der neben ÖGB und Kammer das Wirtschaftsforschungsinstitut vertreten sein wird, dessen Repräsentant auch den Vorsitz innehaben wird. Bei Nichterfüllung auf Branchen-Ebene wird der Mindestlohn per Generalkollektivvertrag mit 1.1.2009 sichergestellt.
Freie Berufe bleiben offen
Im Papier der Sozialpartner offen gelassen wurde, was mit den freien Berufen passiert, die nicht der Hoheit der Wirtschaftskammer unterliegen. Zu dieser Problematik wird lediglich festgehalten, dass sich ÖGB und Wirtschaftskammer auch außerhalb ihres unmittelbaren Wirkungsbereichs für eine universelle Geltung des Mindestlohns einsetzen werden. Gedacht ist dabei an das Instrument des Mindestlohntarifs.