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0,5 Promille-Regelung

Am Dreikönigstag vor fünf Jahren ist die 0,5 Promille-Grenze in Österreich in Kraft getreten. Die Zahl der erwischten Alko-Lenker blieb in diesem Zeitraum annähernd gleich.

Im Vergleich zur 0,8-Promille-Regelung gibt es sogar einen Rückgang. Allerdings sind viele der Ertappten „schon deutlich betrunken“, sagte Oberstleutnant Josef Binder von der Verkehrsabteilung der Wiener Polizei. In Wien weisen rund zwei Drittel der Gestraften Werte jenseits der 0,8 Promille auf.

Im Jahr 1997 hatten bei rund 95.000 in ganz Österreich durchgeführten Tests etwa 72.000 Lenker die damals noch geltende 0,8-Promille-Grenze überschritten. Zum Vergleich: Bei fast 130.000 Alko-Tests im Jahr 2001 hatten laut Innenministerium fast 65.000 Lenker mehr als 0,5 Promille. Diese Zahl hat sich trotz immer häufigerer Kontrollen seit 1998 kaum verändert.

Allerdings sind viele der in Wien Gestraften laut Binder nicht „leicht angeheitert“, sondern „voll“ mit deutlich über 1,0 Promille. Jedes Jahr werden in der Bundeshauptstadt etwa 22.000 Kontrollen durchgeführt. Rund 5.200 Fahrer erreichen Werte jenseits der 0,8 Promille. Immerhin knapp 2.000 Lenker haben zwischen 0,5 und 0,79 Promille „getankt“, wären vor 1998 also ungestraft davon gekommen.

Kurz nach der Einführung der 0,5-Promille-Grenze waren viele Lenker „eher vorsichtig“, so Binders Erfahrung, nach etwa einem Jahr war es mit der Zurückhaltung aber vorbei. „Ist die Hemmschwelle überschritten, wird weiter getrunken“, erklärt der Experte den hohen Anteil der schwer Alkoholisierten. Dies bestätigte auch Martin Hoffer von der ÖAMTC-Rechtsabteilung. Er erinnerte aber auch an die – zum Teil – empfindlichen Strafen.

Bei 0,5 bis 0,79 Promille liegt der Strafrahmen zwischen 218 und 3.633 Euro. Der Führerscheinentzug wird angedroht, beim zweiten Delikt innerhalb von zwölf Monaten ist der Schein drei Wochen weg. Beim dritten Verstoß wird man für vier Wochen zum Fußgänger. 581 bis 3.633 Euro sowie Führerscheinentzug für vier Wochen drohen, wenn man mit 0,8 bis 1,19 Promille am Steuer erwischt wird.

Bei 1,2 bis 1,59 Promille kassiert die Behörde den „Schein“ für mindestens drei Monate, man muss außerdem zur Nachschulung. Der Strafrahmen bewegt sich zwischen 872 und 4.360 Euro. Jenseits der 1,6 Promille heißt es neben Geldstrafrahmen von 1.162 bis 5.813 Euro für mindestens vier Monate Abschied vom Führerschein zu nehmen. Um den rosa Schein wieder zu bekommen müssen Nachschulungen und eine verkehrspsychologische Untersuchung gemacht werden.

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