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„Nachdenken“ über 67 Jahre als Pensionsalter

Das gesetzliche Pensionsalter von 65 Jahren (für Männer) ist für den Sozialexperten Bernd Marin die „Untergrenze“. In der Schweiz werde eine Anhebung auf 67 Jahre überlegt.

Und „auch wir werden über 67 Jahre nachdenken und reden müssen“, sagte Marin am Dienstagabend bei einer Alterungs- Enquete der UNIQA-Versicherung in Blumau.

Marin rät allerdings, bei der notwendigen Anhebung des Antrittsalters schrittweise vorzugehen. In einem ersten Schritt müssten beim gesetzlichen Pensionsalter die geltenden 65 Jahre „ernst genommen werden“. In dem Zusammenhang müsste in einem überschaubaren Zeitraum auch das gesetzliche Frauenpensionsalter auf 65 Jahre steigen, allerdings begleitet von einem umfassenden „Gleichbehandlungsgesetz“, das den Frauen selbst höhere Eigenpensionen sichere.

„Behutsam“ sollte in der Folge in den nächsten drei bis vier Jahrzehnten der steigenden Lebenserwartung beim gesetzlichen Pensionsantritt Rechnung getragen werden. Denn alle zehn Jahre werde die österreichische Bevölkerung um ein bis zwei Jahre älter. Laut Marin würde es schon reichen, gut die Hälfte dieser demografischen Entwicklung über eine Anhebung des Pensionsalters auszugleichen, also zunächst auf 66,5 Jahre zu gehen. „In 35 Jahren sind 1,5 Jahre durchaus verkraftbar.“ Nach dieser Rechnung Marins könnte das gesetzliche Pensionsalter – das er selbst lieber als „Referenzalter“ sähe – bei heute 30- bis 40-Jährigen dann bei 66,5 Jahren liegen, wer in 35 Jahren oder später in Pension gehe, werde vielleicht bis 67 arbeiten.

Dass heute nur drei Prozent der Österreicher tatsächlich mit 65 Jahren in Pension gingen, hält der Sozialexperte für bedenklich. Diese Relation müsste sich umkehren.

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