Zwei hätten diese behördliche Maßnahme nicht überlebt, hieß es danach von empörten Zeugen, auch eine große Tageszeitung berichtete. Das Justizministerium gab jetzt auf APA-Anfrage Entwarnung für alle Tierfreunde: Das Federvieh warte – gesund und munter – im Wiener Tierschutzhaus auf Abholung.
Die Gänse gehören der Vereinigung der Grinzingfreunde, in deren Auftrag das Federvieh als bremsende Gänsepolizei gegen Autoraser durch den Heurigenort watschelt. Die Besitzer mit ihrem Sprecher, dem Heurigenwirt Franz Hengl, an der Spitze forderten die Herausgabe der überlebenden ebenso wie der beiden – angeblich – toten Tiere. Die neun Gänse werden dann sofort wieder ihren Dienst antreten. Für die beiden Justizopfer ist eine würdige Bestattungsfeier in den Grinzinger Weingärten geplant. Mit Ladung der internationalen Presse, ließ Hengl wissen.
Daraus wird nichts: Anlässlich eines Anrufes beim Wiener Tierschutzverein wurde bestätigt, dass es allen elf in Verwahrung genommenen Gänsen gut geht, berichtete Marie-Theres Resch-Ehrendorff, Kommunikationschefin im Justizressort, der APA das erfreuliche Ergebnis der hausintern mit Nachdruck geführten Nachforschungen. Die Zahl der Gänse war und ist elf. Keinem der Tiere wurde etwas zu Leide getan.
Die Beschlagnahme der Schnattertruppe sei im übrigen in völliger Ruhe abgelaufen. Der Tierfänger des Tierschutzvereins habe die auf dem Areal frei gehaltenen Gänse eingesammelt.
Das Aus für den letzten hauptberuflichen Weinhauer auf dem Grinzinger Hauptplatz in Döbling, auf dessen Anwesen die Gänsepolizei patrouillierte, ist nicht unerwartet gekommen. Vorausgegangen waren lange Querelen mit den Behörden. Ein Grundstück, das die Stadt Wien für die Erweiterung einer Volksschule verwenden wollte, aber dann nicht in Anspruch genommen habe, sei nie rückgewidmet worden. Das löste finanzielle Probleme bei dem Winzer aus, dazu gesellten sich überfällige Kredite. Donnerstag früh erfolgte die Zwangsräumung – ausgerechnet im hundertsten Jahr des Bestehens. Der 48-jährige Raimund Berger fühlt sich von der Gemeinde im Stich gelassen.