Der Öffentlichkeit waren sie längst bekannt, nun sind sie quasi amtlich bestätigt: Die Kandidatenlisten der antretenden Parteien bei der Wien-Wahl sind nach Überprüfung der Wahlbehörde offiziell abrufbar.
Die Kandidatenlisten sind hier abrufbar, teilte das Rathaus am Montagnachmittag per Aussendung mit. Für die Wähler relevant sind die Namen vor allem bei der Vergabe von Vorzugsstimmen.
Vorzugsstimmen bei der Wien-Wahl
Grundsätzlich ist die Vorzugsstimme nur dann gültig, wenn der favorisierte Kandidat derselben Partei angehört, bei der man bei der Wien-Wahl sein Kreuzchen gemacht hat. Auf Landtags- bzw. Gemeinderatsebene können insgesamt drei Vorzugsstimmen vergeben werden. Eine für einen Kandidaten, der im Wahlkreis antritt, und zwei für den wienweit geltenden Stadtwahlvorschlag. Bei der parallel stattfindenden Bezirksvertretungswahl kann man einem Kandidaten eine Vorzugsstimme geben. Die Kandidatenlisten der jeweiligen Parteien hängen auch in den Wahlkabinen aus.
(apa/red)