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Wie man bei der Nationalratswahl richtig wählt

Prinzipiell dürfen Wähler in Österreich bei der Stimmabgabe kreativ sein. Neben dem "Kreuzerl" sind auch andere "Markierungen" zulässig. Was man bei der Nationalratswahl beachten muss, lesen Sie hier.
Zustellung der Wahlkarten
7,7 Millionen Stimmzettel

Wichtig ist bei der Stimmabgabe zur Nationalratswahl nur: Der Wählerwille muss klar zu erkennen sein. Und verboten ist Stimmensplitting, es dürfen nur eine Partei und nur Vorzugsstimmenkandidaten derselben Partei gewählt werden. Ob ein Stimmzettel gültig oder ungültig ist, entscheiden letztlich die Wahlbehörden. Abgeleitet von der Nationalratswahlordnung bzw. deren Auslegung durch den Verfassungsgerichtshof gibt es Richtlinien für die “richtige” Wahl.

Gültiges Wählen bei der Nationalratswahl

“Mustergültig” ist ein Stimmzettel mit zwei Kreuzen und zwei mit Namen oder Nummer eingetragenen Vorzugs-Kandidaten: Die Partei wird im Kreis unter der Kurzbezeichnung angekreuzt, der Vorzugsstimmen-Kandidat im Regionalwahlkreis bekommt ein Kreuz im Kreis links von seinem Namen. Die neue Bundes-Vorzugsstimme und die Landes-Vorzugsstimme werden durch Eintragung des Namen oder der Reihungsnummer im vorgesehenen freien Raum neben der Partei vergeben.

Aber gültig ist auch anderes: Die Partei kann durch andere Zeichen (z.B. Hakerl, Striche etc.) gekennzeichnet werden – und nicht nur im dafür vorgesehenen Kreis, sondern auch bei der Listennummer, der Kurzbezeichnung oder beim langen Parteinamen. Außerdem gilt es auch, wenn die Partei, ihre Kurzbezeichnung oder ihre Listennummer irgendwo auf den Stimmzettel geschrieben werden. Wer sich die Arbeit antun will, kann auch alle die, die er nicht wählen möchte, ausstreichen – das wird die Wahlbehörde ebenfalls als “gültig” anerkennen, wenn der Wille des Wählers eindeutig abzulesen ist.

Schreibfaule Wähler hingegen können sich das Kreuzerl bei der Partei sparen – aber nur, wenn sie Vorzugsstimmen vergeben. Denn dann gilt automatisch die Partei als gewählt, zu der der auserkorene Kandidat bzw. die Kandidaten gehören. Wobei allerdings alle Kandidaten (Wahlkreis, Land, Bund) derselben Partei angehören müssen. Denn wenn keine Partei angekreuzt wird und Vorzugsstimmen an Kandidaten verschiedener Parteien vergeben werden, ist der Wählerwille nicht klar erkennbar – also wird der gesamte Stimmzettel als ungültig gewertet.

Stimmensplitting ist nicht zulässig

Stimmensplitting ist in Österreich nämlich nicht zulässig. Das bedeutet: Partei-Stimme und Vorzugsstimme/n müssen ein- und derselben Partei gelten. Damit es aber nicht allzu viele ungültige Stimmen gibt, wird nach dem Grundsatz “Kreuzerl sticht Vorzugsstimme” entschieden. Hat ein Wähler Partei A angekreuzt, aber für einen Kandidaten der Partei B eine Vorzugsstimme gegeben, wird die Stimme der Partei A zugerechnet.

Und noch komplizierter: Wurde die Partei A angekreuzt, auf Bundesebene eine Vorzugsstimme für einen A-Kandidaten, auf Landesebene für einen B-Kandidaten und im Wahlkreis für einen C-Kandidaten vergeben – dann ist gültig: Die Stimme für die Partei A und die Vorzugsstimme für den A-Kandidaten, aber nicht die Vorzugsstimmen für die beiden anderen.

Vergeben werden dürfen maximal drei Vorzugsstimmen – für Regionalwahlkreis, Landesliste und Bundesliste. Werden pro Ebene zwei oder mehr vergeben, sind alle Vorzugsstimmen ungültig – und auch der Stimmzettel, wenn nicht eine Partei angekreuzt ist.

Vorsicht ist beim Eintragen von Bundes- und Landes-Vorzugskandidaten geboten: Steht deren Name irrtümlich in der falschen Partei-Spalte, ist die Vorzugsstimme ungültig. Und wenn es mehrere Kandidaten mit dem gleichen Nachnamen gibt, ist die Vorzugsstimme nur gültig, wenn erkennbar ist, wer gemeint ist – also Vorname, Reihungsziffer, Geburtsjahr, Beruf oder Adresse dabei stehen.

Ungültig ist eine Stimme auf alle Fälle, wenn sie auf einem “falschen” Stimmzettel abgegeben wurde – also auf einem Stimmzettel aus einem anderen Regionalwahlkreis, von einer früheren Wahl oder natürlich auch auf einem gefälschten Stimmzettel.

(APA)

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