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3. September 2012 13:38; Akt.: 3.09.2012 13:38

Von Polizei angeschossene Frau: Prozess startet am 12. September

Jene Frau, die von einem Polizisten in ihrer Wohnung in Wien-Fünfhaus niedergeschossen wurde, muss am 12. September vor Gericht. Jene Frau, die von einem Polizisten in ihrer Wohnung in Wien-Fünfhaus niedergeschossen wurde, muss am 12. September vor Gericht. - © BPD Wien
Am 12. September 2012 muss jene 37-jährige Frau vor Gericht erscheinen, die in ihrer Wohnung in Wien-Fünfhaus mit zwei Messern auf zwei Polizisten losgegangen war und von einem Beamten niedergeschossen wurde. Die Frau soll an einer ausgeprägten Angstpsychose mit paranoiden Zügen leiden, weshalb entschieden wird, ob die Frau in einer Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher untergebracht wird.

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Während die Ermittlungen gegen den Beamten, der auf die Tobende insgesamt neun Schüsse abgegeben und die Frau lebensgefährlich verletzt hatte, noch nicht abgeschlossen sind, muss am 12. September ein Schöffensenat entscheiden, ob einem Antrag der Staatsanwaltschaft auf Unterbringung der 37-Jährigen in einer Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher stattgegeben wird.

Angeschossene Frau leidet an Angstpsychosen

Einem psychiatrischen Gutachten zufolge soll die Frau an einer ausgeprägten Angstpsychose mit paranoiden Zügen leiden. Die Sachverständige geht davon aus, dass sie unter dem Einfluss ihrer Krankheit neuerlich Handlungen setzen wird, die ihr – wäre sie zurechnungsfähig – als Straftaten mit schweren Folgen anzulasten wären. Infolge dieser ungünstigen Zukunftsprognose wird die Anklagebehörde daher die Einweisung der zurechnungsunfähigen und damit nicht schuldfähigen Frau in eine geschlossene Anstalt beantragen, die – sollte das Gericht dem Antrag zustimmen – zeitlich unbefristet ausgesprochen werden würde.

Offen ist allerdings, ob die auf mehrere Stunden anberaumte Verhandlung überhaupt wie vom Gericht geplant stattfinden kann. Denn die 37-Jährige, die von Schüssen in Oberkörper, Arme und Beine getroffen worden war, befindet sich aufgrund der erlittenen Verletzung noch immer in stationärer Behandlung. Sie musste mehrmals operiert werden, längeres Sitzen soll ihr angeblich schwer fallen.

“Die Justizanstalt wird sie bringen. Wir werden einen Weg finden. Mit der Beschuldigteneinvernahme werden wir schnell fertig sein. Notfalls kann man ja mehrere Pausen machen”, zeigte sich Richter Thomas Kreuter am Montag gegenüber der APA zuversichtlich, die Verhandlung über die Bühne zu bringen. Nach ihrer Befragung könne die Betroffene das weitere Verfahren eventuell auch im Liegen verfolgen.

Frau attackierte Polizisten mit Messern

Die Frau hatte am 7. März die Feuerwehr angerufen und gemeldet, dass es in ihrer Wohnung brenne. Als die Einsatzkräfte an der genannten Adresse eintrafen, nahmen sie keinen Brand, aber laute Rufe einer Frau wahr, die sich offenbar im Badezimmer ihrer Wohnung verbarrikadiert hatte. Die Feuerwehr verständigte die Polizei. Diese drang in die Wohnung eine, die die 37-Jährige zwecks Löschen des vermeintlichen Feuers unter Wasser gesetzt hatte, indem sie sämtliche Wasserhähne aufgedreht hatte. Als zwei Polizisten ins Badezimmer gingen, sprang die Frau mit zwei Messern in der Hand aus der Duschkabine und attackierte einen Beamten, dem sie leichte Schnittverletzungen zufügte, ehe der zweite Polizist die Angreiferin niederschoss. Für Astrid Wagner, die Anwältin des Schützen, lag eine Notwehrsituation und ein damit gerechtfertigter Waffengebrauch vor, weshalb sie hofft, dass das Verfahren gegen den Beamten am Ende von der Staatsanwaltschaft eingestellt werde wird.

(APA)



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