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Sicheres Parken an Silvester kann Beschädigungen vorbeugen

Der ÖAMTC rät, in Wien sein Auto an Silvester in "Sicherheit zu bringen".
Der ÖAMTC rät, in Wien sein Auto an Silvester in "Sicherheit zu bringen". ©APA
Der Verkehrsclub ÖAMTC rät allen Fahrzeugbesitzern, die keinen Garagenplatz haben, ihr Auto in der Silvesternacht in öffentlichen Garagen zu parken, um Beschädigungen durch Knaller und Raketen vorzubeugen. In diesem Zusammenhang spielt auch die Frage nach der Haftung eine Rolle, denn Vandalismusschäden werden nicht von jeder Versicherung übernommen.
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“Um etwaigen Scherereien vorzubeugen, sollte man das Auto rechtzeitig in Sicherheit bringen. Wer über keine Privatgarage verfügt, sollte sein Auto in dieser Nacht in einer öffentlichen Garage parken. Die Kosten dafür sind allemal geringer als die einer ärgerlichen Reparatur”, sagt ÖAMTC-Techniker Thomas Stix. Gleichzeitig weist der Experte des Verkehrsclubs aber auch darauf hin, dass in einer Garage kein hundertprozentiger Schutz vor Vandalenakten bestehe, sie aber dennoch die höchste Sicherheit biete.

Parken in der Silvesternacht

Wer in der Silvesternacht trotz allem auf der Straße parken möchte oder muss, sollte auf wenig frequentierte Seitengassen ausweichen und möglichst die Nähe der beliebten Feier-Locations meiden, da hier gerne Raketen abgeschossen werden. “Werden Feuerwerkskörper direkt auf oder in ein Auto abgefeuert, können ernsthafte Schäden am Fahrzeug entstehen”, warnt der ÖAMTC-Experte. Außerdem sollte eine Plane über das Fahrzeug gezogen werden, diese bietet Schutz vor den gröbsten Einflüssen, stellt aber keinen Brandschutz dar.

Wer haftet für Schäden durch Raketen?

Kommt es zum Schadensfall, stellt sich die Frage nach der Haftung. Grundsätzlich hat der Schädiger, bzw. im Falle der Schädigung durch minderjährige Kinder der gesetzliche Vertreter, für den Schaden aufzukommen. “Die Sachschäden, die durch Silvesterraketen, Kracher und ähnliches verursacht werden können, sind aber unabhängig davon meist in der Haushalts-, Gebäude- oder Kfz-Kaskoversicherung des Geschädigten gedeckt”, erklärt ÖAMTC-Chefjurist Martin Hoffer. Bei Brand- oder Explosionsschäden am eigenen Auto bezahlt eine Kfz-Teilkaskoversicherung die entstandenen Schäden.

“Vandalismusschäden, die durch bösartige Absicht Unbekannter entstanden sind, werden meist aber nur von der Vollkaskoversicherung gedeckt, wobei hier oft Selbstbehalte verlangt werden”, so Hoffer. Ein Blick in die Versicherungsbedingungen verschafft hier Klarheit. Wichtig sei es, dass die Schäden dem Versicherer so rasch wie möglich – längstens innerhalb einer Woche – mitgeteilt werden. Ein beigelegter Polizeibericht ist oft nützlich.

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