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Rotlicht-Prozess geht zuende: Richard St. dankte für "absolut faires Verfahren"

Richard St. am letzten Prozesstag
Richard St. am letzten Prozesstag ©APA
Im "Monster-Prozess" gegen den mutmaßlichen Wiener Rotlicht-Boss Richard St. und fünf Mitangeklagte steht die Urteilsverkündung nun unmittelbar bevor. Am Dienstagvormittag zog sich der Schöffensenat unter Vorsitz von Richter Stefan Erdei zur Beratung über Schuld und Strafe zurück.
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Nach 31 Verhandlungstagen und einem umfangreichen Beweisverfahren steht der Prozess gegen Richard St. nun kurz vor dem Ende. Das Schöffensenat hat sich zur Beratung zurückgezogen. Der Zeitpunkt der Urteilsverkündung ist jedoch offen, die Verteidiger gingen von mehrstündigen Beratungen aus.

Rotlicht-Boss fand Dankesworte

In seinem Schlusswort hatte sich Richard St. beim Gericht “für das absolut faire Verfahren” bedankt: “So etwas habe ich noch nicht erlebt.” Im Unterschied zur Polizei, die einseitig gegen ihn ermittelt habe, sei er im Grauen Haus unvoreingenommen behandelt worden, stellte der Hauptangeklagte fest. Das, was ihm die Staatsanwaltschaft vorwerfe, sei “maßlos übertrieben”.

Wie der 42-jährige Geschäftsmann betonte, hätten in den 13 Jahren, in denen er in der Rotlicht-Szene in der Bundeshauptstadt den Ton angab, Ruhe und Ordnung geherrscht: “Vor meiner Zeit hat es Schießereien und Stechereien gegeben. Nach meiner Zeit hat es Schießereien und Stechereien gegeben. In meiner Zeit hat es das nicht gegeben, weil ich besonnen aufgetreten bin.”

Richard St. sieht sich als Opfer des BK

Einmal mehr bezeichnete sich Richard St. als Opfer des Bundeskriminalamts (BK): “Die wollten meinen Kopf.” So habe man etwa den mitangeklagten Andreas B. dazu bewegen wollen, gegen ihn auszusagen, indem man ihn unter Druck setzte. Dieser Darstellung schloss sich der Verteidiger von Andreas B., Rudolf Lattermann, vollinhaltlich ein.

Das BK habe B. angeboten, dessen Alibi für eine ihm vorgeworfene Misshandlung einer Geschäftsfrau mittels eines Baseballschlägers erst dann zu überprüfen, falls er bereit sei, “etwas über St. zu sagen”. Weil sich sein Mandant weigerte, da er St. nicht einmal kannte, habe er über 19 Monate in U-Haft verbracht, obwohl er sich zum Zeitpunkt der Attacke nachweislich in Rumänien befunden habe, sagte Lattermann.

Die Behauptung der Staatsanwaltschaft, Andreas B. habe einer kriminellen Vereinigung um Richard St. angehört, kommentierte Lattermann mit den Worten “Dass i net lach”. B. habe “nicht einmal die zweite Geige, sondern die fünfte Triangel gespielt”.

Anklage: Mafia-artige Vereinigung, diverse Delikte

Richard St. soll nach Ansicht von Staatsanwältin Susanne Kerbl-Cortella mit den Mitangeklagten und weiteren Personen eine mafiöse Vereinigung gebildet haben, die auf die Begehung schwerwiegender strafbarer Handlungen – vor allem Schutzgeld-Erpressungen und damit verbundenen Körperverletzungen und Sachbeschädigungen – ausgerichtet war.

Damit und mit ebenfalls inkriminierten Abgabenkürzungen habe sich St. “erheblichen Einfluss auf die Wirtschaft im Bereich der Rotlichtlokale und eine Bereicherung im großen Umfang” sichern wollen.

(Apa/Red)

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