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Regierungsprogramm ÖVP/FPÖ: Steuern und Finanzen

Das planen ÖVP und FPÖ in ihrem Regierungsprogramm zum Thema Steuern und Finanzen.
Das planen ÖVP und FPÖ in ihrem Regierungsprogramm zum Thema Steuern und Finanzen. ©APA
ÖVP und FPÖ bekräftigen in ihrem Regierungsprogramm, dass sie die Abgabenquote in Richtung 40 Prozent senken wollen, Zahlen zur versprochenen Lohnsteuersenkung finden sich darin aber noch nicht. Konkreter sind die Pläne für den "Familienbonus".

Aus der von der FPÖ angestrebten Abschaffung der Kammern-Pflichtmitgliedschaft ist eine Aufforderung an die Kammern, ihre Beiträge zu senken, geworden.

Geplante Steuerentlastungen

“Die Bundesregierung will die Lohn- und Einkommensteuer durch eine Tarifreform senken.” Mehr findet sich zum Thema Lohnsteuersenkung nicht. Auch die versprochene Abschaffung der kalten Progression ist mehr als vage erwähnt: “Eine automatische Anpassung der Grenzbeträge für die Progressionsstufen auf Basis der Inflation des Vorjahres im Rahmen einer Steuerstrukturreform” soll “geprüft” werden.

Pläne zum “Familienbonus”

Etwas genauer ist der “Familienbonus Plus” ausgeführt. Dieser kommt in Form eines Abzugsbetrages von 1.500 Euro pro Kind und Jahr. Der Abzugsbetrag steht bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres zu, sofern Anspruch auf Familienbeihilfe besteht und das Kind in Österreich lebt. Im Gegenzug erfolgt die Streichung des Kinderfreibetrages (440 bzw. je 300 Euro, wenn beide Eltern geltend machen) und der Absetzbarkeit der Kinderbetreuungskosten (bis zu 2.000 Euro pro Kind und Jahr). Der “Familienbonus Plus” ist nicht negativsteuerfähig.

Um das Schaffen eines Eigenheimes zu erleichtern, sollen staatliche Gebühren und Steuern im Zusammenhang mit dem Eigentumserwerb wegfallen. Weiters soll der Arbeitslosenversicherungsbeitrag für niedrige Einkommen gesenkt werden.

Steuererleichterungen für die Wirtschaft

Auch für die Wirtschaft sind Steuererleichterungen geplant. Der bei der letzten Steuerreform erhöhte Umsatzsteuersatz für Übernachtungen von 10 auf 13 Prozent wird wieder zurückgenommen. Die Körperschaftssteuer (KöSt) – insbesondere auf nicht entnommene Gewinne sowie im Hinblick auf die Mindest-KöSt – soll gesenkt werden. Um die Lohnnebenkosten zu senken, soll der Familienlastenausgleichsfonds offenbar nicht mehr mit Arbeitgeberbeiträgen finanziert und der Dienstgeber-Beitrag bzw. der Unfallversicherungsbeitrag reduziert werden. Unternehmensübergaben in der Familie sollen erleichtert, der Freibetrag betreffend die Grunderwerbsteuer soll erhöht werden.

Bagatellsteuern wie die Schaumweinsteuer sollen mit dem Ziel einer signifikanten Reduktion geprüft werden. Bei der Normverbrauchsabgabe (NoVA) strebt die Regierung einen aufkommensneutralen Systemwechsel mit Fokus auf den Verbrauch anstelle der Motorleistung an. Die NoVA-Befreiung für hochpreisige Kraftfahrzeuge mit Hybridantrieb wird gestrichen.

Auf der anderen Seite sollen Bestellungen aus Nicht-EU-Ländern schon ab dem ersten Euro besteuert werden. Bisher unterliegen Bestellungen aus Nicht-EU-Ländern unter 22 Euro nicht der Umsatzsteuer. Ein Richtlinienvorschlag werde bereits auf europäischer Ebene diskutiert. Ziel sei es, diese Richtlinie unter der österreichischen Ratspräsidentschaft im Jahr 2018 zu finalisieren. Zudem sollen “digitale Betriebsstätte” besteuert werden können.

Die Finanzierung der Entlastungen und der dazu nötigen Maßnahmen soll durch ausgabenseitige Einsparungen und Strukturreformen erfolgen.

Steuerstrukturreform

Die neue Regierung will das Einkommensteuergesetz komplett “entrümpeln und vereinfachen”, denn das jetzige Gesetz sei seit mittlerweile fast 30 Jahren permanent geändert worden. “Über 160 Novellen haben zu zahlreichen Ausnahme- bzw. Sonderbestimmungen und zu seiner jetzigen Komplexität geführt.” Die “UGB-Bilanz” und die “Steuerbilanz” sollen stärker zusammengeführt werden (“Einheitsbilanz”). Vereinfacht werden sollen auch die Gewinnermittlung bei Personengesellschaften und die Steuererklärungen für Kleinunternehmer (vor allem für Einnahmen-Ausgaben-Rechner).

Die derzeitigen Regelungen zur steuerlichen Förderung der Altersvorsorge sollen geprüft und “modernisiert” werden. Sonderausgaben und außergewöhnlichen Belastungen sollen unter dem Begriff “Abzugsfähige Privatausgaben” zusammengeführt werden.

Kammern

Die Sozialpartner werden im Regierungsprogramm als “wichtige Partner der Bundesregierung” bezeichnet. Man erwarte aber von ihnen “effiziente Strukturen”. Die Regierung werde “an die gesetzlichen Interessensvertretungen herantreten und diese einladen, bis zum 30. Juni 2018 entsprechende Reformprogramme vorzulegen”. Diese Programme sollen konkrete Effizienzsteigerungen und finanzielle Entlastungsmaßnahmen für die jeweiligen Mitglieder beinhalten. “Erscheinen die vorgeschlagenen Maßnahmen zu wenig weitgehend bzw. nicht ausreichend zielorientiert, behält sich die Bundesregierung vor, gesetzliche Maßnahmen dem Nationalrat zur Beschlussfassung vorzulegen.”

Finanzverwaltung neu

Große Änderungen planen ÖVP und FPÖ auch bei der Einhebung von lohnabhängigen Abgaben. Derzeit erfolgt die Einhebung der Lohnsteuer und diverser Lohnabgaben (Dienstgeberbeitrag/DB, Dienstgeberzuschlag/DZ) durch die Finanzämter, die Einhebung der SV-Beiträge durch die Gebietskrankenkassen und die Einhebung der Kommunalsteuer durch die Gemeinden. Schwarz-Blau will in einem ersten Schritt die Prüfer der beiden wesentlichen Institutionen für die Lohnverrechnung (Finanzämter, Gebietskrankenkassen) in einer Prüfbehörde zusammenführen. In einem zweiten Schritt soll die gesamte Einhebung aller lohnabhängigen Abgaben bei der Finanzverwaltung erfolgen. Dieses leitet dann die Beiträge an die jeweiligen Sozialversicherungsträger weiter.

Parallel dazu sollen die Beitragsgrundlagen bzw. Bemessungsgrundlagen harmonisiert bzw. die Anzahl der Beitragsgruppen massiv reduziert werde. Es soll eine einheitliche Dienstgeberabgabe geschaffen (Zusammenführung von DB, DZ und Dienstgeberanteil zur Sozialversicherung sowie Kommunalsteuer) und ein durchgängig einheitliches Verfahrensrecht (Bundesabgabenordnung) für alle Abgaben und Beiträge eingeführt werden. Dabei soll auch der Instanzenzug für Rechtsmittel vereinheitlicht werden, indem sämtliche Rechtsmittel an das Bundesfinanzgericht gehen.

In einem dritten Schritt sollen die Arbeitsmarktkontrollen durch die Finanzpolizei und die Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungskasse (BUAK) ebenfalls in die Finanzverwaltung NEU integriert werden.

Dienstgeberabgaben sollen verpflichtend am Lohnzettel ausgewiesen werden.

Geplante Einsparungen der neuen Bundesregierung

Sozialausgaben und Förderungen sollen “kritisch hinterfragt” werden, “ohne dass es zu Leistungskürzen für die Menschen kommt”. Die Ausgaben des Staates sollen “auf ihre Treffsicherheit und Wirksamkeit genau durchleuchtet werden”. So soll in den Ministerien eine Milliarde Euro eingespart werden. “Überbudgetierungen, großzügige Auszahlungen, Doppelgleisigkeiten und zu wenig Kostendruck haben in den vergangenen Jahren dazu geführt, dass die Ministerien sehr gut dotiert sind und mehr budgetiert wird als dann tatsächlich ausgegeben wird”, heißt es in einem separaten Papier mit dem Titel “Einsparungen im System”. Die Förderungen in den Ministerien sollen um 190 Mio. Euro zurückgefahren und die Verwaltungskosten um fünf Prozent reduziert werden.

Bei den ausgegliederten Einheiten sind Einsparungen von bis zu ca. 140 Mio. Euro vorgesehen, indem zwei Prozent der Mehrausgaben mittel- und langfristig gekürzt werden. Weiters sollen alle Mietkosten des Bundes hinterfragt werden. Hier erhofft man sich Einsparungen von ca. 50 Mio. Euro.

(APA/Red)

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