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Prozess um Doppelmord in Wien-Meidling: "I kann so was gar net"

Nach einem Freispruch steht der Mann nun erneut in Wien vor Gericht.
Nach einem Freispruch steht der Mann nun erneut in Wien vor Gericht. ©APA
Auch bei seinem zweiten Auftritt vor Gericht bestritt der 47-jährige Mann den Vorwurf, am 22. Juni 2012 gemeinsam mit einem bereits zu lebenslanger Haft verurteilten Komplizen in Wien-Meidling einen Doppelmord begangen zu haben. "Das is' absolut net mein Ding, so was. I kann so was gar net. Maximal, dass i wem a Watsch'n owehau", gab Andreas B. zu Protokoll.
Urteile: Lebenslang & Freispruch
Belastendes DNA-Gutachten
Verdächtige streiten alles ab
Prozessbeginn am 5. April
Beim 1. Prozesstag in Wien
Details zur Bluttat
Am Tatort in Meidling
Zwei Frauen tot gefunden

Staatsanwalt Christian Walzi legte dem 16-fach Vorbestraften zur Last, zusammen mit Martin Sch. (35) die zum Tatzeitpunkt 88-jährige Stephanie V. in räuberischer Absicht in ihrer Wohnung in der Böckhgasse überfallen zu haben. Die Täter hätten die betagte Frau und ihre Heimhelferin Halina H. (54) “bestialisch ermordet”, stellte Walzi fest. Die Pensionistin war mit 14, die zweite Frau mit 19, teils wuchtigen Messerstichen zu Tode gebracht worden.

Ausgangspunkt soll laut Anklage das Cafe “Magaluf” gewesen sein, in dem die beiden Männer sowie der Sohn der 88-Jährigen Stammgäste waren. Letzterer soll unter Alkoholeinfluss zur Redseligkeit neigen und herumerzählt haben, seine Mutter würde zu Hause Schmuck und Bargeld aufbewahren. Das soll Andreas B. und Martin Sch. auf die Idee gebracht haben, mit einem Überfall ihre finanziellen Schwierigkeiten zu beseitigen.

Freispruch: Irrtum der Geschworenen

Während Sch. beim ersten Prozess im April wegen Doppelmordes nicht rechtskräftig zu lebenslanger Haft verurteilt wurde, sprachen die damaligen Geschworenen B. frei. Diesen Teil des Wahrspruchs setzten die drei Berufsrichterinnen wegen Irrtums der Geschworenen aus, so dass nun ein neu zusammengesetzter Richtersenat mit neuen Laienrichtern ein zweites Mal gegen den Mann verhandeln musste.

Andreas B. war dabei bestrebt, sich als geläuterter ehemaliger “Strizzi” darzustellen. “I war halt a Gauner, das streit i net ab”, meinte der 47-Jährige über sein heftig getrübtes Vorleben, das unter anderem eine sechsjährige Haftstrafe wegen bewaffneten Raubes beinhaltet. Er habe seinerzeit “nur Geld aus am Puff holen wollen. Leider is’ das a bissl eskaliert”. Dann habe er aber seine nunmehrige Lebensgefährtin kennengelernt “und erkannt, dass es so nicht weiter gehen kann. Seit 2006 hab’ ich nix mehr g’macht”, betonte der Angeklagte.

Angeklagter hat mit Bluttat “nichts zu tun”

Seither habe er “ohne Schwierigkeiten gelebt”, mit der inkriminierten Bluttat habe er nichts zu tun. Er habe im fraglichen Zeitraum seinen Freund “Bertl” getroffen, wobei es um Marihuana gegangen sei. “Bertl” habe “a bissl verchecked”. Danach sei er im “Magaluf” gewesen. Der Freund kann zu dem behaupteten Alibi nicht mehr befragt werden, da er mittlerweile verstorben ist. Der Kellner im “Magaluf” wiederum kann sich nicht erinnern, dass B. am 22. Juni des Vorjahrs im Lokal gewesen sei. Dessen Aussage sei nichts wert, hielt dem B. entgegen: “Der is’ a bissl vom anderen Ufer, der Typ.”

Dass am Tatort ein Zigarettenstummel mit seinen DNA-Merkmalen gefunden wurde, erklärte der 47-Jährige wie schon beim ersten Prozess damit, dass jemand im “Magaluf” eine nicht fertig gerauchte Zigarette an sich genommen haben müsse, um eine falsche Spur zu legen. Der bzw. die Täter hätten den Stummel am Tatort deponiert, wobei Andreas B. im Unterschied zum ersten Rechtsgang diesmal nicht mehr ausschloss, dass Sch. der Täter gewesen sein könnte.

Freundin des Angeklagten im Verdacht

Verteidiger Januschke deutete an, dass daneben Sch.’s damalige Freundin dabei gewesen und somit die gesuchte Komplizin sein könnte. Der Anwalt baute diese Vermutung auf einer unbekannten weiblichen DNA-Spur auf, die an einem Lampenschirm bzw. einem Kabel gefunden wurde, das Stephanie V. um den Körper geschlungen worden war.

Möglich wäre allerdings auch, dass eine weitere Heimhelferin der getöteten Pensionistin, die von mehreren Pflegerinnen unterstützt wurde, Verursacherin dieser Spur war.

Angeblicher Komplize sagte aus

Der angebliche Komplize von Andreas B., Martin Sch., sagte im Anschluss als Zeuge aus. Im Unterschied zu seinem Bekannten war er beim ersten Prozess im April wegen Doppelmords schuldig erkannt und zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt worden. Dagegen ist von seinem Verteidiger eine Nichtigkeitsbeschwerde und Strafberufung eingebracht worden, die Verurteilung ist damit nicht rechtskräftig.

Sch. beteuerte weiterhin, mit der Bluttat nichts zu tun gehabt zu haben. Er habe den 22. Juni 2012 zunächst zu Hause verbracht und sei dann mit B. und dessen Freundin in den Prater gefahren. Der 35-Jährige belastete auch Andreas B. nicht. Auf die Frage, ob er diesem das gegenständliche Verbrechen zutraue, sagte er: “Ich kann ma’s net vorstellen. I waß net, wer so was machen tät’.”

Auf den am Tatort sichergestellten Zigarettenstummel angesprochen, bemerkte der Zeuge: “Ich hab’s net hing’legt.” Als er erfuhr, dass B. zuvor nicht mehr ausgeschlossen hatte, dass womöglich Sch. in den Doppelmord involviert war, meinte dieser: “Und warum sollt’ ich dann die Zigarette von einer Person hinlegen, mit der ich jeden zweiten, dritten Tag Kontakt hab’? Das hätt’ den Verdacht ja nur auf mich gelenkt.”

(APA)

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