AA

Prozess gegen Wiener IS-Heimkehrer: Für Psychiaterin Läuterung "ausgeschlossen"

Journalisten vor dem Großen Schwurgerichtssaal vor Beginn des Prozesses gegen einen 17-jährigen Angeklagten der in Syrien für die der Terrormiliz "Islamischer Staat" (IS) gekämpft haben soll, vor Prozessbeginn am Landesgericht in Wien
Journalisten vor dem Großen Schwurgerichtssaal vor Beginn des Prozesses gegen einen 17-jährigen Angeklagten der in Syrien für die der Terrormiliz "Islamischer Staat" (IS) gekämpft haben soll, vor Prozessbeginn am Landesgericht in Wien ©APA/HERBERT PFARRHOFER
Der Prozess um den 17-jährigen IS-Heimkehrer geht am Wiener Landesgericht weiter. Die Gerichtspsychiaterin Gabriele Wörgötter hält den Burschen, der in Syrien für die Terrormiliz "Islamischer Staat" (IS) gekämpft haben soll und der im März des heurigen Jahres nach Wien zurückgekehrt ist, für nicht geläutert.
Prozess steht bevor
Gutachten: Belastungsstörung
U-Haft wurde verlängert
Tod der Bekannten erlebt
16-Jähriger festgenommen
Interpol sucht Lehrling
Der Prozess in Wien
"Habe nicht gekämpft"

“Ich halte es für ausgeschlossen, dass ihm ein rasches Umdenken möglich ist”, sagte die Sachverständige am Mittwoch im Wiener Landesgericht.

Prozess gegen IS-Heimkehrer

In dem seit Montag laufenden Terror-Prozess hatte die Psychiaterin im Gerichtsauftrag die Fragen nach der Zurechnungsfähigkeit, der Reife und vor allem der Gefährlichkeit des Angeklagten zu beurteilen. Die Reue und Einsicht, die der 17-Jährige vor Gericht an den Tag gelegt hatte, erschienen Wörgötter “sehr vordergründig und an der Oberfläche”. Eine tiefgreifende Auseinandersetzung mit dem inkriminierten Geschehen hätte noch nicht stattgefunden.

“Für den Kampf in Syrien verführen lassen”

Der Bursch hätte sich aufgrund seiner speziellen Persönlichkeitsstruktur radikalisiert und “für den Kampf in Syrien verführen lassen”, erläuterte Wörgötter. Sie skizzierte in diesem Zusammenhang die Kindheit und frühe Jugend des 17-Jährigen, der in “äußerst desolaten” Verhältnissen aufgewachsen sei und nie die Geborgenheit einer Familie erfahren habe. Als er vier Jahre alt war, hatten sich seine Eltern scheiden lassen. Die Mutter, bei er blieb, war nicht in der Lage, sich um ihn und zwei weitere Kinder zu kümmern. Ab dem sechsten Lebensjahr landete er daher immer wieder im Kriseninterventionszentrum. Schließlich wurde der Bursch der Mutter abgenommen, kam in ein Kinderheim, wo er stark verhaltensauffällig war, sich nicht eingliedern konnte oder wollte und eine Außenseiterrolle einnahm.

Obwohl sich seine Mutter nicht um ihn scherte, klammerte sich der Sohn weiter an sie und kehrte schließlich zu ihr zurück. Die Mutter hätte den Minderjährigen “weiter vernachlässigt und keine Erziehungsmaßnahmen gesetzt”, stellte die psychiatrische Sachverständige fest. Der Vater sei “überhaupt nicht präsent” gewesen und hätte jahrelang keine Rolle gespielt. Eine Lehre zum Versicherungskaufmann brach der Bursch nach einem Jahr ab. Zuletzt ging er keiner beruflichen Tätigkeit mehr nach.

Gutachten von Psychaterin präsentiert

Dieses Aufwachsen hatte laut Wörgötter eine Persönlichkeitsentwicklungsstörung zur Folge. Die Psychiaterin sprach von einer “schweren Störung des Sozialverhaltens und der Emotionen”. Der Jugendliche suche nach Halt und Bindung, die ihm die Familie verwehrt habe. Er sehne sich nach emotionalen Beziehungen. Seine Ohnmachts- und Minderwertigkeitsgefühle kompensiere er mit Gewalt und Aggressionen. “Das war die Grundlage für seine Radikalisierung”, betonte Wörgötter. Die radikalislamistische Ideologie habe dem “massiv entwurzelten” Burschen Halt und Anerkennung versprochen. Der Angeklagte sei “überdurchschnittlich beeinflussbar”, habe sich daher – obwohl es bis dahin keine Bezugspunkte gab – sehr rasch dem Islam in einer besonders radikalen Form zugewandt. Dort habe man ihm “Hier hast du Wurzeln, du gehörst zu uns” vermittelt.

“Keine Läuterung” und “Intensive Betreuung”

Bei diesen Voraussetzungen hielt es die Expertin für “ausgeschlossen, dass in einem halben Jahr oder einem Jahr eine Läuterung eintritt”. Der 17-Jährige habe sich nur deswegen vom IS abgewandt, weil er bei einem Bombenangriff schwer verletzt worden sei: “Es waren seine Schmerzen und seine Todesängste. Es waren nicht die Schmerzen der anderen, dass er Leichen eingesammelt und Tote gesehen hat. Ein Einfühlungsvermögen in die Schmerzen anderer hat er nicht.”

Insofern sei die Gefährlichkeitsprognose “eher mäßig günstig”, führte die Gerichtspsychiaterin aus. Der Angeklagte benötige nach seiner Haftentlassung eine engmaschige, straffe Betreuung, einen strukturierten Tagesablauf und eine psychotherapeutische Behandlung. Von einer Übersiedelung in den Haushalt des Vaters, welcher dazu bereit wäre und was auch dem Wunsch des 17-Jährigen entspricht, riet die Sachverständige explizit ab.

Eine “lange, intensive Betreuung” in einer entsprechenden Wohngemeinschaft und eine “ganz, ganz langjährige Therapie” müssten gewährleistet sein, um die Persönlichkeitsstörung des Jugendlichen möglicherweise in den Griff zu bekommen, wobei Wörgötter betonte: “Fanatisierung ist keine psychische Erkrankung. Und daher auch nicht therapierbar.”

Urteil am Mittwoch

Dem psychiatrischen Gutachten zufolge war der Angeklagte zum Zeitpunkt der inkriminierten strafbaren Handlungen zurechnungsfähig und damit schuldfähig. Er war auch reif genug, um das Unrecht seiner Handlungen einzusehen.

Nach einer kurzen Verhandlungspause wird der Angeklagte ergänzend einvernommen. Das Urteil soll am Mittwochnachmittag fallen. In dem Prozess um Beteiligung an einer terroristischen Vereinigung, Ausbildung für terroristische Zwecke und Aufforderung zu terroristischen Straftaten geht es für den Jugendlichen um bis zu fünf Jahren Haft.

>> “Ich bleibe dabei, ich habe nicht gekämpft” – Prozess gegen IS-Heimkehrer

(APA)

  • VIENNA.AT
  • Wien
  • Prozess gegen Wiener IS-Heimkehrer: Für Psychiaterin Läuterung "ausgeschlossen"
  • Kommentare
    Kommentare
    Grund der Meldung
    • Werbung
    • Verstoß gegen Nutzungsbedingungen
    • Persönliche Daten veröffentlicht
    Noch 1000 Zeichen