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Prozessbeginn: 16-jähriger IS-Heimkehrer ab 13. Juli in Wien vor Gericht

Der 16-Jährige wird in Wien vor Gericht stehen
Der 16-Jährige wird in Wien vor Gericht stehen ©APA (Sujet)
Am Montag, dem 13. Juli beginnt im Wiener Straflandesgericht der Prozess gegen einen 16-jährigen Burschen, der Mitte März von der Terrormiliz "Islamischer Staat" (IS) zurückgekehrt ist und der seither in der Justizanstalt Wien-Josefstadt in U-Haft sitzt.
Gutachten: Belastungsstörung
U-Haft wurde verlängert
Tod der Bekannten erlebt
16-Jähriger festgenommen
Interpol sucht Lehrling

Gerichtssprecherin Christina Salzborn bestätigte einen entsprechenden Bericht der Tageszeitung “Kurier”.

Anklage gegen den 16-Jährigen: Terror

Die Verhandlung, die Richterin Alexandra Skrdla leiten wird, ist für zwei Tage anberaumt. Das Urteil soll am 15. Juli fallen. Die Anklage legt dem mittlerweile angeblich geläuterten Islamisten Beteiligung an einer terroristischen Vereinigung, Ausbildung für terroristische Zwecke und Aufforderung zu terroristischen Straftaten zur Last. Strafdrohung für den Jugendlichen: Bis zu fünf Jahre Haft. Daneben sind von der Anklage auch Sachbeschädigungen und gefährliche Drohungen umfasst, die mit dem Aufenthalt des Burschen im syrischen Bürgerkriegsgebiet nichts zu tun haben.

Wiener war zum Islam konvertiert und in Jihad gezogen

Der Lehrling, der keinen Migrationshintergrund aufweist, war im vergangenen Mai zum Islam konvertiert. Drei Monate später brach er nach Syrien auf und schloss sich laut Anklage dem bewaffneten Jihad an. Er soll eine Waffen-Ausbildung in einem Terror-Camp mitgemacht haben. Bei der Schlacht um die nordsyrische Stadt Kobane wurde er seiner Aussage zufolge vom IS als Rettungsfahrer eingesetzt.

Die Staatsanwaltschaft geht allerdings davon aus, dass der 16-Jährige auch selbst gekämpft hat. Die Anklagebehörde stützt sich dabei auf Beweismaterial, das bei der Auswertung von Kommunikations-Daten zutage trat, die am Handy des 16-Jährigen zu finden waren.

IS-Heimkehrer traumatisiert

Nicht zuletzt unter dem Eindruck von lebensgefährlichen Verletzungen, die er bei einem Bombenangriff auf Raqqa erlitt, dürfte sich der Bursch zur Rückkehr nach Wien entschlossen haben. Anfang Oktober war gegen ihn ein internationaler Haftbefehl erlassen worden, nachdem über Youtube ein IS-Propaganda-Video verbreitet wurde, in dem der 16-Jährige dazu aufrief, Ungläubige zu “schlachten”.

Gerichtspsychiaterin Gabriele Wörgötter geht in einem im Auftrag der Justiz eingeholten Gutachten davon aus, dass der Angeklagte unter einer posttraumatischen Belastungsstörung leidet. Sie beschreibt in ihrer Expertise den Jugendlichen als einen grundsätzlich intelligenten jungen Mann, der weder an einer schweren seelischen Störung noch an einer geistigen Abartigkeit leidet.

“Persönlichkeit eines Heimkindes”

Er soll aber typische Persönlichkeitsmerkmale eines “Heimkindes” aufweisen. Es fällt ihm demnach schwer, Bindungen einzugehen, außerdem soll er bestrebt sein, Halt und Anerkennung von Außenstehenden zu erfahren.

(apa/red)

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