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Panoramafreiheit: Selfies vor öffentlichen Gebäuden sollen erlaubt bleiben

Selfies vor öffentlichen Gebäuden sollen weiterhin erlaubt sein.
Selfies vor öffentlichen Gebäuden sollen weiterhin erlaubt sein. ©AP
Selfies vor öffentlichen Gebäuden wie dem Berliner Reichstag, der Glaspyramide des Pariser Louvre oder dem Schloss Schönbrunn in Wien sollen auch weiterhin in sozialen Netzwerken wie Facebook veröffentlicht werden dürfen. Dafür hat sich das Europaparlament in Straßburg am Donnerstag ausgesprochen.
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Die Abgeordneten strichen aus einer Entschließung zur geplanten Reform des EU-Urheberrechts einen umstrittenen Paragrafen. Derzeit ist diese Frage in den einzelnen EU-Staaten unterschiedlich geregelt. In Österreich ist die Panoramafreiheit als die sogenannte Freiheit des Straßenbildes rechtlich verankert. In einigen Ländern, etwa Frankreich, ist dieses Recht eingeschränkt. Dies bedeutet, dass grundsätzlich die Einwilligung etwa von Architekten notwendig ist, sofern deren Urheberrecht noch nicht erloschen ist.

Protest gegen neue Regelung

Für eine ähnliche EU-weite Einschränkung hatte sich der Rechtsausschuss des Europaparlaments ausgesprochen – und damit eine Protestwelle bei Berufsfotografen, aber auch Bürgern ausgelöst. Der Deutsche Journalistenverband (DJV) warnte vor einer Behinderung der Arbeit von Journalisten und Medien, sollte die Panoramafreiheit eingeschränkt werden.

Selfies sind kein Problem

Die EU-Bürger könnten in den meisten Mitgliedstaaten weiterhin “unbesorgt Selfies posten”, betonte die deutsche Berichterstatterin Julia Reda von der Piratenpartei. Auch der für Internet zuständige EU-Kommissar Günther Oettinger begrüßte das Votum. Die Brüsseler Behörde habe das Panoramarecht nie einschränken wollen, sagte er. Die Kontroverse sei durch eine “missverständliche Idee” im Rechtsausschuss entbrannt. Insofern sei dies eine “Phantomdebatte” gewesen.

Oettinger kündigte einen “ausgewogenen Vorschlag” zur Neufassung des EU-Urheberrechts an. Dieser solle die technologische Entwicklung berücksichtigen und das Urheberrecht an das digitale Zeitalter anpassen. Dazu müssten sowohl die Interessen der Bürger, als auch der Urheber geistiger Werte geschützt werden.

Forderung des Europaparlaments

Das Europaparlament fordert in seiner Entschließung unter anderem, die Arbeit von Universitäten und Bibliotheken zu erleichtern – indem etwa Bücher nach Erlöschen der Autorenrechte leichter digitalisiert werden können. Auch das Ausleihen von e-Books durch Bibliotheken soll erleichtert werden. Grundsätzlich soll nach dem Willen des Straßburger Parlaments sichergestellt werden, dass Kreativschaffende wie Musiker, Autoren oder Fotografen für ihre Arbeit eine faire Bezahlung erhalten. Außerdem soll mit dem sogenannten Zitatrecht garantiert werden, dass die Presse Aussagen zitieren darf.

Die Entschließung ist für die EU-Kommission nicht bindend. Bei der geplanten Gesetzgebung zur Reform des Urheberrechts hat das Europaparlament aber ein Mitbestimmungsrecht. Die Kommission, die im kommenden Winter einen Vorschlag vorlegen will, kann daher die Forderungen der EU-Volksvertretung nicht ignorieren. (APA)

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