Es gebe nur einen Fall, in dem er dies nicht tun würde, nämlich wenn “ein leitendes Prinzip unserer Verfassung abgeschafft werden sollte”, bspw. die Unabhängigkeit des VfGH. Khol erklärte am Donnerstag, dass er als Bundespräsident – wie er es in der gesamten Kampagne bisher gesagt habe – den Chef oder die Chefin der mandatsstärksten Partei im Nationalrat mit der Regierungsbildung beauftragen würde.
Khol: “Würde auch Strache bei Mehrheit angeloben”
Wenn dieser eine Ministerliste vorschlägt sowie ein Regierungsprogramm, hinter dem die Mehrheit des Nationalrats steht, würde er diese Person auch angeloben und die Regierung installieren. “Ich würde also im konkreten Fall HC Strache (FPÖ-Chef Heinz-Christian Strache, Anm.) natürlich angeloben, sollte er Stärkster werden und ein Regierungsprogramm vorschlagen und die Mehrheit haben”, so Khol.
Keine Angelobung unter bestimmter Bedingung
Sollte das Regierungsprogramm hingegen vorsehen, dass ein leitendes Prinzip der österreichischen Verfassung wie etwa die Unabhängigkeit des Verfassungsgerichtshofs abgeschafft wird, würde er die Angelobung nicht vornehmen. Als Beispiel nannte der Kandidat etwa Polen und das habe er in einer Diskussion auch so gesagt. Verärgert zeigte er sich über die Unterstellung, er würde sich über eine Mehrheit im Nationalrat hinwegsetzen: “Das ist nicht der Fall.” Als weiteres Beispiel für eine Nicht-Angelobung verwies er auf Ungarn, wo einmal geplant gewesen sei, die Freiheit der Journalisten zu beeinträchtigen.
(apa/red)