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NR-Wahlkampfkosten: SPÖ- und ÖVP-Berichte sollen Mängel aufweisen

Wahlkampfkosten - RH sieht an Mängel in SPÖ- und ÖVP-Berichten
Wahlkampfkosten - RH sieht an Mängel in SPÖ- und ÖVP-Berichten ©APA/ROLAND SCHLAGER
Die Koalitionsparteien haben laut Rechnungshof (RH) das Ausgabenlimit für die Wahlkampfkosten überschritten; die SPÖ nach eigenen Angaben knapp, die ÖVP deutlich. Auch weitere Verstöße sollen vorliegen.

Der Rechnungshof hat mit der SPÖ, der ÖVP und der FPÖ die letzten noch fehlenden Rechenschaftsberichte für das Nationalrats-Wahljahr 2013 veröffentlicht. Die beiden Koalitionsparteien haben demnach das Ausgabenlimit für diesen Urnengang überschritten.

ÖVP soll um 4,26 Mio. Euro mehr ausgegeben haben

Die ÖVP hat demnach das Limit von sieben Mio. Euro um 4,26 Mio. Euro überschritten, es wurden 11,26 Mio. Euro an Wahlwerbungskosten gemeldet. Zuviel wurde von der ÖVP auch im niederösterreichischen Landtagswahlkampf 2013 ausgegeben, und zwar um 1,92 Mio. Euro. Weniger hoch ist die gemeldete Überschreitung der SPÖ bei der NR-Wahl, sie hat 327.000 Euro an Mehrausgaben gemeldet – was von politischen Gegnern wegen der geringen Höhe wiederholt angezweifelt wurde.

Unter dem Limit für die NR-Wahl lagen die FPÖ mit 6,5 Mio. Euro, die Grünen mit 5,4 Mio. Euro und die NEOS mit rund 760.000 Euro. Bereits bekannt sind die Überschreitungen des Team Stronach. Im Nationalratswahlkampf waren es 6,5 Mio. Euro, wofür die Partei vom Unabhängigen Parteien-Transparenz-Senat (UPTS) eine Strafe vom 567.000 Euro aufgebrummt bekommen hat. Bei der Kärntner Landtagswahl 2013 – dort beträgt das Limit 500.000 Euro – wurden 878.000 Euro zu viel ausgegeben.

Die Geldbußen können bis zu zehn Prozent des Überschreitungsbetrags betragen. Für Anteile über 25 Prozent des Höchstbetrags können sogar bis zu 20 Prozent fällig werden.

RH meldet weitere Verstöße

Vor allem bei SPÖ und ÖVP hat der Rechnungshof dem UPTS neben den Ausgabenüberschreitungen noch eine Reihe weiterer mutmaßlicher unrichtiger oder unvollständiger Angaben gemeldet, was Geldbußen nach sich ziehen kann.

Bei der SPÖ geht es da unter anderem um mögliche unzulässige Spenden vom Parlamentsklub bzw. den Landtagsklubs an die Partei. Unregelmäßigkeiten vermutet der RH auch bei der Abrechnung zur Kärntner Landtagswahl. Außerdem sollen Spenden verspätet gemeldet worden sein, Lücken bei der Liste der Beteiligungsunternehmen und bei nahestehenden Organisationen existieren und generell eine Abweichung von der Einnahmen-Ausgaben-Rechnung vorliegen.

Verfehlung beim Rechenschaftsbericht der ÖVP

Ähnliche viele Verfehlungen ortet der RH beim Rechenschaftsbericht der ÖVP. Hier geht es um die mögliche Nichteinbeziehung von Gliederungen der Partei, die Unvollständigkeit der Liste der Beteiligungsunternehmen und Unregelmäßigkeiten bei Zahlungen rund um nahestehende Organisationen. Auch eine unzulässige Spende bzw. die Nicht-Meldung von Spenden wird der ÖVP zur Last gelegt.

Deutlich kleiner ist das vom RH für die FPÖ konstatierte Sündenregister. Hier wurde eine Unvollständigkeit des Ausweises von Spenden auf Gemeindeebene vermutet sowie eine mögliche Annahme unzulässiger Spenden vom Freiheitlichen Parlamentsklub weitergemeldet.

Auch BZÖ-Bericht mit Mängeln

Auch den Rechenschaftsbericht des BZÖ für das Jahr 2013 hat der Rechnungshof (RH) am Montag veröffentlicht. Die Partei hatte ihn mit gehöriger Verspätung geliefert, nämlich am 27. Februar 2015 statt zum Ende der verlängerten Frist am 28. Oktober 2014. Das BZÖ, das damals für seinen Verbleib im Nationalrat kämpfte, gab im NR-Wahlkampf 2013 rund 2,7 Mio. Euro für die Wahlwerbung aus. Damit blieb die Partei klar unter dem Ausgabelimit von sieben Mio. Euro.Hinsichtlich zweier Punkte machte der RH Meldung beim Unabhängigen Parteien-Transparenz-Senat (UPTS): Einerseits wegen der möglichen Annahme unzulässiger Spenden vom Parlamentsklub an die Partei, andererseits wegen möglicher unvollständiger Angaben zur Landesorganisation Niederösterreich.

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(APA/Red.)

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