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Nationalratwahl 2017: So verläuft die Verteilung der Mandate

So werden die Mandaten verteilt
So werden die Mandaten verteilt ©APA
Die 183 Mandate werden bei der Nationalratswahl auf drei Stufen vergeben: Direktmandate in den Regionalwahlkreisen, danach Mandate in den Bundesländern und zuletzt wird im Bund ein Ausgleich vorgenommen.
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Die Parteien reichen für jede Ebene Listen ein, nach deren Reihenfolge die Kandidaten Mandate erhalten, außer die Wähler haben mit Vorzugsstimmen eingegriffen.

Verteilung der Mandate auf drei Ebenen bei der Nationalratswahl

Unterste Grundlage für die Mandatsverteilung ist die Volkszählung. Jedes Bundesland (und jeder Wahlkreis) bekommt eine Maximalzahl an Mandaten zugewiesen, die dort verteilt werden können. Die meisten stehen dem einwohnerstärksten Land Niederösterreich (nämlich 37) zu, Wien hat 33, Oberösterreich 32, die Steiermark 27, Tirol 15, Kärnten 13, Salzburg 11, Vorarlberg 8 und das Burgenland 7.

Die Regionalwahlkreise

Die 39 Regionalwahlkreise sind unterschiedlich groß und haben damit unterschiedliche viele Mandate zur Verfügung: Der größte Wahlkreis Graz und Umgebung 9, der kleinste, Osttirol, eines; meistens gibt es zwischen drei und sechs Mandate pro Wahlkreis.

Theoretisch könnten schon alle 183 Mandate in den Ländern verteilt werden. Da bei den Berechnungen aber immer Reste übrig bleiben, fallen “Restmandate” an – die dann an die Kandidaten der Bundeslisten gehen. 2013 kamen 75 Abgeordnete über die Wahlkreise in den Nationalrat, 69 über die Landes- und 39 über die Bundeslisten in den Nationalrat.

Direktmandate in den Wahlkreisen erreichen üblicherweise nur die größeren etablierten Parteien. So holten sich die Grünen die zwei mit Verlusten 2008 eingebüßten Direktmandate mit ihren Zuwächsen 2013 wieder. NEOS und Team Stronach schafften kein einziges Wahlkreis-Mandat.

Wahlzahlen im Bundesland und auf Bundesebene

Für die Mandatsverteilung muss bei der Wahl – sobald die Ergebnisse vorliegen – zuerst geklärt werden, welche Parteien daran überhaupt teilnehmen. Das dürfen nur die, die bundesweit mindestens vier Prozent der gültigen Stimmen oder in einem Regionalwahlkreis ein Direktmandat erreicht haben.

Dann wird festgestellt, wie viele Stimmen jeweils für ein Mandat nötig sind. Dazu werden die “Wahlzahlen” ausgerechnet – jeweils eine für jedes Bundesland und seine Wahlkreise und eine für die Bundesebene. Insgesamt gibt es also zehn Wahlzahlen: Neun für die Länder (und deren jeweilige Wahlkreise) und eine für den Bund.

In den Ländern und Wahlkreisen kostete 2013 ein Mandat zwischen 21.902 (Vorarlberg) und 28.808 (Niederösterreich) Stimmen. Vergleichsweise “billig” sind Mandate auf Bundesebene zu haben: Dort waren 23.955 Stimmen erforderlich. Nur zwei Länder, Tirol und Vorarlberg, hatten etwas niedrigere Wahlzahlen, Wien und Kärnten eine etwas höhere – aber in allen anderen Ländern gingen 26.000 bis mehr als 27.000 Stimmen für ein Mandat drauf.

Wahlzahlen und Listen geben den Ausschlag

Für die Berechnung der Wahlzahlen kommen zwei mathematische Verfahren zum Einsatz: Für die Länder/Wahlkreise das Hare’sche Verfahren, für den Bund das d’Hondtsche Höchstzahlenverfahren. Das Hare’sche Verfahren ist einfach: Für jedes Bundesland wird die Zahl der gültigen Stimmen durch die Zahl der maximal zu vergebenden Mandate dividiert. Diese Wahlzahl gilt dann sowohl für die dortigen Wahlkreise als auch für die Landesebene.

Dann wird erst einmal in allen Wahlkreisen weiter dividiert: Die Stimmen pro Partei durch die Wahlzahl (und zwar ohne Aufrunden) – damit steht fest, wie viele Direktmandate eine Partei bekommen hat. Das ist das erste Ermittlungsverfahren.

Im zweiten Ermittlungsverfahren wird wieder dividiert: Diesmal die im ganzen Bundesland von der Partei erreichten Stimmen durch die Wahlzahl. Das ergibt wieder Mandate. Hier muss aber noch subtrahiert werden: Von dieser Gesamtzahl werden die in den Wahlkreisen im betreffenden Bundesland schon vergebenen Mandate abgezogen. Der Rest wird auf die Landeslisten-Kandidaten verteilt.

Drittes Ermittlungsverfahren im Bund für “Restmandate”

Da bei all diesen Divisionen Reste bleiben und nicht aufgerundet wird, sind damit noch nicht alle 183 Mandate vergeben. Für die “Restmandate” wird ein drittes Ermittlungsverfahren im Bund durchgeführt. Dieses dient auch dazu, einen bundesweiten Ausgleich zu schaffen. Also werden alle Stimmen nochmals “in einen Topf geworfen” – also alle österreichweit erreichten Stimmen einer Partei durch eine neue Wahlzahl dividiert.

Diese Wahlzahl für die Bundesebene wird nach dem d’Hondtschen Verfahren berechnet. Das ist etwas komplizierter: Die Stimmen aller Parteien (mit mehr als vier Prozent) werden nebeneinander geschrieben und jeweils durch 2, 3, 4, 5 etc. dividiert. Die Ergebnisse werden der Größe nach geordnet – und die 183-größte Zahl ist die Wahlzahl.

Durch diese Wahlzahl werden dann die österreichweiten Stimmen für jede Partei dividiert – heraus kommen Mandate. Das sind in der Regel mehr Mandate pro Partei als sie vorher in Ländern und Wahlkreisen bekam. Die “Restmandate” werden auf die Kandidaten der Bundesliste verteilt.

Mandatsverteilung via interne Regelung der Parteien

Theoretisch wäre es möglich, dass eine Partei einmal im Bund (nach dem d’Hondtschen Modell) auf weniger Mandate kommt als auf den Ebenen darunter. Dafür ist im Gesetz vorgesorgt: Diese Partei behält alle Wahlkreis- und Landesmandate, fällt aber aus der Durchrechnung auf Bundesebene heraus. Diese muss dann ohne diese Partei – abzüglich den ihr zuerkannten Mandaten – wiederholt werden. Haben mehrere Parteien Anspruch auf das selbe Mandate, entscheidet das Los.

Innerhalb der Parteien werden die Mandate nach den Listen der drei Ebenen verteilt. Wobei Kandidaten auch auf zwei oder allen drei Ebenen (im Wahlkreis, Land und Bund) auf der Liste stehen dürfen. Welches Mandat ein Kandidat annimmt, kann in der Partei entschieden werden. Üblich ist aber weitgehend, dass die direkt im Wahlkreis gewählten Bewerber dieses Mandat auch annehmen.

Einfluss von Vorzugsstimmen

Ein wenig Einfluss auf die Entscheidung der Parteien haben die Wähler mit den Vorzugsstimmen. Bekommt ein Kandidat genug davon, wird er – gleichgültig wo auf der Liste er steht – auf Platz 1 der Liste vorgereiht. Nötig sind dafür laut Gesetz 14 Prozent der Parteisumme im Wahlkreis bzw. zehn Prozent auf Landesebene – oder sieben Prozent der gültigen Stimmen auf Bundesebene. Parteiintern können niedrigere Hürden vereinbart werden, das hat zuletzt die ÖVP getan.

Sobald ein Kandidat ein Mandat hat, kann ihm dieses niemand mehr wegnehmen (wenn er seinen Abgeordnetenpflichten nachkommt und nicht straffällig wird). Er selbst kann es zurücklegen – oder auch zu einer anderen Partei wechseln. Das geschah in der zu Ende gehenden Periode so oft wie nie zuvor. Kein einziger Klub hat jetzt mehr die Stärke wie nach der Wahl, und es gibt jetzt – mit 14 – mehr “wilde” Abgeordnete als NEOS. Ein Klub, der des Team Stronach, hat sich bereits aufgelöst. Er hatte sich noch knapp vor der Wahl 2013 durch Abwerbungen gegründet. Eine solche Gründung eines Klubs mitten in der Legislaturperiode ist jetzt allerdings verboten – sie ist nur bis einen Monat nach der Konstituierenden Sitzung des Nationalrates möglich.

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(APA/Red.)

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