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Nach Vorwürfen der sexuellen Belästigung: Staatsanwaltschaft ermittelt gegen Pilz

Wegen des Vorwurfs der sexuellen Belästigung wird gegen Pilz ermittelt.
Wegen des Vorwurfs der sexuellen Belästigung wird gegen Pilz ermittelt. ©APA
Wegen des Vorwurfs der sexuellen Belästigung hat die Staatsanwaltschaft Innsbruck nun die Ermittlungen gegen Peter Pilz aufgenommen. "Ich begrüße es sehr, dass es erstmals ein rechtsstaatliches Verfahren gibt", so Pilz zu den Ermittlungen.
Vorwurf der sexuellen Belästigung
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Die Staatsanwaltschaft Innsbruck hat Ermittlungen gegen Peter Pilz wegen des Vorwurfs der sexuellen Belästigung aufgenommen. Die Behörde bestätigte am Mittwochabend gegenüber der APA einen entsprechenden Bericht des Online-“Standard”.

Staatsanwaltschaft Innsbruck ermittelt gegen Pilz

Die Innsbrucker Staatsanwaltschaft hat das Landeskriminalamt Tirol mit Recherchen zu jenen Vorwürfen beauftragt, laut denen der damalige grüne Nationalratsabgeordnete im Sommer 2013 im Tiroler Alpbach eine Frau sexuell belästigt haben soll, schrieb der “Standard”.

Der Sprecher der Staatsanwaltschaft Innsbruck, an die die Wiener StA die Angelegenheit Mitte Dezember abgetreten hatte, bestätigte den Bericht. Die Staatsanwaltschaft Wien hatte von Amts wegen, nicht auf Basis einer Strafanzeige geprüft, ob ein Anfangsverdacht vorliegt. Laut Staatsanwaltschaft Innsbruck ist das der Fall, so der “Standard”.

Pilz begrüßte Ermittlungen

Pilz, der wegen der Belästigungsvorwürfe auf sein Nationalratsmandat vorerst verzichtet hat, wollte zu den Vorgängen laut “Standard” nicht viel sagen, nur soviel: “Ich begrüße es sehr, dass es erstmals ein rechtsstaatliches Verfahren gibt.”

Laut dem Vorwurf soll Pilz 2013 beim Forum Alpbach in betrunkenem Zustand eine Frau begrapscht haben, was er selbst von sich wies: “Ich bin mir persönlich sicher, weil ich mich an so etwas erinnern würde”, sagte er im November des Vorjahres.

Verfahren wegen “verbotener Veröffentlichung” wieder aufgenommen

Nachdem der Ex-Mandatar durch seinen Mandats-Verzicht seine parlamentarische Immunität verloren hatte, nahm auch die Wiener Staatsanwaltschaft zwei alte Verfahren gegen Pilz wieder auf. Bei den Verfahren geht es um das Delikt der “verbotenen Veröffentlichung”. Pilz soll Behördenakte publik gemacht haben, anhand derer er Amtsmissbrauch durch die Behörden argumentiert hatte.

Konkret geht es um die Ekis-Affäre, wonach FPÖ-Funktionäre sich illegal Daten aus dem Polizeisystem Ekis besorgt und diese weitergegeben hätten. Bei einem zweiten Verfahren aus dem Jahr 2010 geht es um die Ermittlungen im Fall von Natascha Kampusch. Pilz hatte dem Justizministerium vorgeworfen, die Ermittlungen behindert zu haben. Staatsanwälte warf er “gezielte Vertuschung” vor. Auch in diesem Fall hatte Pilz geheime Akten veröffentlicht, so der “Standard”.

(APA/Red)

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