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Mordfall Israilov in Floridsdorf: Republik Österreich hat Mitschuld

Beim Lokalaugenschein nach dem Mord an Israilov.
Beim Lokalaugenschein nach dem Mord an Israilov. ©APA
Vor sechseinhalb Jahren wurde der tschetschenische Asylwerber Umar Israilov in Wien-Floridsdorf auf offener Straße erschossen. Die Republik Österreich soll Mitschuld an der Ermordung tragen, so das Urteil nach einer Verhandlung am Wiener Landesverwaltungsgericht.
Schuldsprüche sind rechtskräftig
Mord in Floridsdorf

Das berichtet der “Falter” in seiner aktuellen Ausgabe.

Hinweise auf konkrete Bedrohung wurden nicht ernst genommen

Dem Erkenntnis zufolge sollen das Innenministerium, das Bundesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung (BVT) und das Wiener Landesamt für Verfassungsschutz es unterlassen haben, den aus Tschetschenien geflüchteten Asylwerber ausreichend zu schützen, obwohl es Hinweise auf eine konkrete Bedrohung gab. Damit sei das in der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) verankerte Recht auf Leben verletzt worden. Das Landesverwaltungsgericht bescheinigt den Polizeibehörden “Gleichgültigkeit” und “Naivität”.

Israilov leitete Verfahren gegen tschetschenischen Präsidenten wegen Folter-Vorwürfen ein

Israilov hatte gegen den tschetschenischen Präsidenten Ramsan Kadyrow ein Verfahren wegen Folter-Vorwürfen vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in die Wege geleitet. Den Hinweis eines Agenten, der im Zusammenhang damit Israilov als mögliche Zielscheibe des tschetschenischen Regimes bezeichnete, habe man seitens der Sicherheitsbehörden “nicht ernst genug genommen”. Das Landesverwaltungsgericht spricht von “Fehleinschätzung”. Innenministerium und Verfassungsschützer hätten nicht beachtet, “dass es sich bei Umar Israilov nicht um einen x-beliebigen Kriegsflüchtling, sondern um eine besonders exponierte Person gehandelt hat, die aus eigener Wahrnehmung und Betroffenheit Folter durch den Präsidenten der tschetschenischen Teilrepublik bezeugen konnte”, zitiert der “Falter” aus dem Urteil.

Das Bedrohungsszenario für Israilov sei “unterschätzt” und “heruntergespielt” worden, rügt das Landesverwaltungsgericht. Dem Flüchtling sei der “notwendige und auch im zumutbaren Rahmen verfügbare aktive Schutz des Lebens” versagt worden, indem etwa auf ein bereits im Sommer 2008 beim BVT eingebrachten Ersuchen um Personenschutz erst entsprechend reagiert wurde, als Israilov bereits tot war.

Israilov wurde in Floridsdorf erschossen

Die Staatsanwaltschaft Wien, die im Zusammenhang mit der Bluttat umfangreiche Ermittlungen veranlasst hatte, ging davon aus, dass der zu diesem Zeitpunkt 27 Jahre alte Israilov am 13. Jänner 2009 entführt und gewaltsam nach Tschetschenien zurückgebracht werden sollte. Weil er sich heftig zur Wehr setzte, als er nach einem Supermarkt-Einkauf von mehreren Männern überwältigt werden sollte, wurde er erschossen.

Die Wiener Rechtsanwältin Nadja Lorenz, die die Hinterbliebenen vertritt, reagierte mit Genugtuung auf das nunmehrige Urteil. “Die Witwe ist froh über die Feststellungen des Landesverwaltungsgerichts. Sie hat gemeinsam mit ihrem Ehemann jahrelang in Angst gelebt, und die beiden sind von den österreichischen Sicherheitsbehörden nicht ernst genommen worden”, erklärte Lorenz am Dienstagnachmittag im Gespräch mit der APA. Sie will für die Witwe und vier Kinder nun Trauerschmerzengeld, Unterhalt und Therapiekosten einklagen, wobei sie gegenüber der Republik “jedenfalls einen sechsstelligen Betrag” geltend machen wird.

(APA)

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