Die Urteile im Israilov-Prozess sind endgültig rechtskräftig. - © APA
Der Oberste Gerichtshof (OGH) hat die Verurteilung von drei Männern bestätigt. Die Männer waren im “Israilov-Mordprozess” im vergangenen Juni wegen Beteiligung am Mord, versuchter Überlieferung an eine ausländische Macht und Bildung einer kriminellen Vereinigung verurteilt worden.
Wie OGH-Sprecher Kurt Kirchbacher am Donnerstag bekanntgab, wurden die dagegen eingebrachten Nichtigkeitsbeschwerden verworfen. Die endgültigen Strafen muss das Wiener Oberlandesgericht (OLG) festlegen.
Der aus seiner Heimat geflüchtete Asylwerber Umar Israilov wurde am 13. Jänner 2009 auf offener Straße in Wien-Floridsdorf erschossen. Der Staatsanwaltschaft Wien zufolge handelte es sich dabei vermutlich um eine vom tschetschenischen Präsidenten Ramsan Kadyrow in Auftrag gegebene Tat. Der 27-jährige Israilov hatte gegen Kadyrow ein Verfahren wegen Folter-Vorwürfen vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) betrieben und sollte daraufhin entführt und gewaltsam nach Tschetschenien zurückgebracht werden. Als die Entführung scheiterte “war das sein Todesurteil”, so die Wiener Anklagebehörde.
Die Staatsanwaltschaft brachte drei Männer vor Gericht: Otto K., angeblich ein enger vertrauter Kadyrows, der das Verbrechen geplant haben soll, Suleyman D., der Israilov angeblich wochenlang ausspioniert, sich am Tatort befunden und die verbrecherischen Pläne mitgetragen hatte, sowie Turpal-Aliy Y., der Israilov gemeinsam mit dem flüchtigen Letscha B. verfolgt, in die Enge getrieben und zu überwältigen versucht hatte. Die tödlichen Schüsse gab laut Staatsanwaltschaft Letscha B. ab, der sich nach der Bluttat nach Tschetschenien absetzen konnte und von Kadyrow angeblich zum Chef einer Milizeinheit befördert worden sein soll.
Otto K. wurde im Mordprozess um Israilov zu lebenslanger Haft verurteilt, Suleyman D. erhielt 19, Turpal.Aliy K. 16 Jahre Haft. Ob es bei den verhängten Strafen bleibt, muss das Wiener Oberlandesgericht entscheiden.
(APA)