Wegen Mordes hat sich ein 52-Jähriger am Freitag in Korneuburg vor einem Schwurgericht verantworten müssen. Der unterstandslose Ungar hat laut Anklage im Herbst 2015 seine ungarische Lebensgefährtin (45) im Zuge eines Streits in einem Abbruchhaus ohne Energiequellen in Himberg (Bezirk Wien-Umgebung) mit einem Küchenmesser erstochen. Er bekannte sich – via Dolmetscherin – schuldig.
Nach den Ausführungen von Staatsanwältin Gudrun Bischof war der Angeklagte bereits in seiner Heimat wegen Mordes zu zehn Jahren Freiheitsstrafe verurteilt worden, weil er seine damalige Lebensgefährtin erstochen hatte. 2007 wurde er entlassen und lernte das spätere zweite Opfer kennen.
Unvermittelt mit Messer zugestochen
Ab 2009 hatte das Paar, das kräftig dem Alkohol zusprach, obdachlos in Österreich gelebt – zunächst in verschiedenen Unterkünften, dann ab 2013 in Himberg. Dort wohnte zeitweise, wenn er nicht gerade in Haft war, auch ein Landsmann (Jahrgang 1981). Diesen trafen die beiden an jenem 30. Oktober 2015 am Bahnhof Speising wieder und willigten ein, ihn erneut aufzunehmen.
In Himberg angekommen, konsumierte das Trio gemeinsam Alkohol, dann verließ der Mann das Abbruchhaus wieder – und das Paar begann zu streiten. Der Angeklagte schlug der 45-Jährigen heftig ins Gesicht, und als sie später bereits im Bett lag, stach er mit einem Küchenmesser mit 20 Zentimeter langer Klinge wuchtig zu. Der für das Opfer völlig überraschende Stich in die Brust durchstieß eine Rippe und eröffnete den Herzbeutel. Die Frau verblutete – sie wäre aber laut Sachverständigengutachten mit hoher Wahrscheinlichkeit zu retten gewesen, wenn der Mann die Rettung gerufen hätte, betonte die Anklägerin. Stattdessen schleifte der Mann den reglosen Körper durch den Gang und versteckte ihn im Vorraum zur Toilette.
Angebliche Untreue als Motiv angegeben
Zwei Tage später verließ der Angeklagte das Haus und hielt sich in Wien auf, ehe er am 5. November der Polizei anzeigte, seine Lebensgefährtin tot aufgefunden zu haben. Er gab weiters einen festgestellten Gelddiebstahl vor, verstrickte sich aber bei seiner Einvernahme in Widersprüche und wurde als Tatverdächtiger festgenommen.
Laut Bischof war der Mann zurechnungsfähig. Er habe die Tat bisher abgeschwächt, indem er aussagte, er habe sie nur verletzen wollen aus Zorn, weil sie mit dem Landsmann Geschlechtsverkehr gehabt hatte. Nach den Worten seines Verteidigers war sein Mandant über die Untreue seiner Lebensgefährtin wütend und hatte keine Kontrolle mehr über sich.
(APA, Red.)