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5. Oktober 2011 11:38; Akt.: 5.10.2011 16:16

Kellerleichen: Esti darf ihr Kind nicht behalten

Die Eissalonbesitzerin Esti darf ihr Kind nach der Geburt nicht behalten. Die Eissalonbesitzerin Esti darf ihr Kind nach der Geburt nicht behalten. - © APA

Die 33-jährige Eissalonbesitzerin und mutmaßliche Doppelmörderin, die seit Anfang des Sommers in der Justizanstalt Josefstadt einsitzt, ist im sechsten Monat schwanger; die Geburt ihres Babys (das ein Bub werden und Rolando heißen soll) ist für den 25. Jänner 2012 errechnet. Die Geburt wird im Kaiser-Franz-Joseph-Spital in Wien-Favoriten erfolgen. Wie NEWS in seiner Donnerstagsausgabe berichtet, dürfte Esti, die als Hauptverdächtige im Kellerleichen-Mordfall gilt, ihr Kind nach der Geburt aber nicht behalten dürfen.

Esti soll ihr Kind nach der Geburt nicht behalten dürfen

Bereits zwei Stunden danach soll der ehemaligen Eissalonbesitzerin ihr Sohn weggenommen werden. Das österreichische Gesetz sieht nämlich vor, dass Frauen, die eine langjährige Haftstrafe zu erwarten haben, so rasch als möglich von ihren Kindern zu trennen sind. Die Hoffnung der gebürtigen Spanierin, das Baby stillen und – zumindest für einige Zeit – in ihrer Zelle versorgen zu dürfen, scheint damit zerstört. Selbst Besuche des Kindes im Gefängnis könnten untersagt werden.

Das Baby kann grundsätzlich einmal bei seiner Mutter bleiben. Nach Angaben der Vollzugsdirektion sehen die Bestimmungen vor, dass Kinder bis zur Vollendung des zweiten, fallweise auch des dritten Lebensjahres bei der Mutter sind. “Wir stehen aber nicht mit der Stoppuhr dabei. Wenn eine Frau zum Beispiel nur zwei Monate später entlassen wird, kann das Kind ebenfalls länger bleiben, weil das für beide Teile einfach vernünftiger ist”, sagte Generalleutnant Peter Prechtl der APA. Wenn es um längere Haftstrafen geht, kümmere sich die Jugendwohlfahrt um die weitere Unterbringung.Laut Gabriele Ziering vom Wiener Jugendamt wird in einem solchen Fall zunächst überprüft, ob ein Kind beim Vater oder der Familie der Mutter leben kann. Erst wenn diese Möglichkeiten ausscheide, würde ein Kind anderweitig untergebracht. “Grundsätzlich ist es so, dass ein Baby so lange wie möglich bei der Mutter sein soll. Abgenommen wird es einer Frau in Haft nur, wenn diese das Kind nicht gut versorgt”, sagte Ziering.

Da werde genauso gehandhabt wie bei Frauen in Freiheit. Allein in dem Fall, dass ein Baby zur Adoption freigegeben wird, erfolge die Trennung so früh wie möglich. Eine spätere Trennung könne “gut vorbereitet” werden, so Ziering.

Mordprozess um Kellerleichen im März 2012

Roland R., der Lebensgefährte von Esti C. und Vater des Buben will, wie er in NEWS sagt, die Obsorge für den gemeinsamen Sohn übernehmen. Der Prozess gegen die Mordverdächtige ist für März geplant.

(apa)


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