Die Bezeichnungen, die die “Kronen Zeitung“ für die 32-Jährige gewählt hatte – unter anderem “Todeshexe“ – erfüllten laut Richterin Nicole Baczak den Tatbestand der Beschimpfung, weswegen sie die “Krone” am Donnerstag am Wiener Straflandesgericht zu Entschädigungszahlungen in der Höhe von 5.000 Euro und einer Veröffentlichung des Spruchs verurteilte. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
Freigesprochen wurde die Zeitung hingegen von dem Vorwurf, sie habe den höchstpersönlichen Lebensbereich der Frau verletzt, weil unter anderem über ihre Schwangerschaft spekuliert wurde. Dazu merkte die Richterin an, dass Informationen über eine etwaige Schwangerschaft bereits vor der Berichterstattung durch ihren Anwalt preisgegeben worden sei. Auch die Anonymität von Estibaliz C. müsse nicht gewahrt bleiben, so die Richterin.
Verletzung der Unschuldsvermutung
Insgesamt hat Heinz-Dieter Schimanko, der medienrechtliche Vertreter der Geschäftsfrau, wegen angeblicher Verletzung der Unschuldsvermutung, Preisgabe der Identität der Verdächtigen, Verletzung ihres höchstpersönlichen Lebensbereichs und Beleidigung gegen mehrere, vor allem im Boulevard-Bereich tätige Medieninhaber rund zwei Dutzend Klagen auf Entschädigung nach dem Mediengesetz eingebracht.
Estibaliz C. steht im Verdacht, zwei ihrer Partner ermordet und im Keller unter ihrem Eissalon in Wien-Meidling eingemauert zu haben. Als die Toten Anfang Juni zufällig gefunden wurden, setzte sie sich kurzzeitig ins Ausland ab, wurde aber bald darauf in Italien verhaftet.
(apa)