Info-Tage zum Parkpickerl in Hernals

Am 7. März hat die Bezirksvorstehung Hernals die Einführung des Parkpickerls, bzw. die Ausweitung der Kurzparkzonen im Bezirk beschlossen. Welche Straßen konkret davon betroffen sein werden, soll “im Dialog mit den Bürgerinnen und Bürgern festgelegt werden”. Die Parkplatzsituation im Bezirk ist schwierig, jedoch gibt es je nach Lage erhebliche Unterschiede: Während im Bereich des Gürtels die Situation als angespannt bezeichnet wird, gibt es in den Stadtrand-nahen Gebieten wie Schafberg, Heuberg, Dornbach oder Neuwaldegg kaum Parkplatzprobleme.
Als Grund für die Parkplatzknappheit wird der Pendlerverkehr genannt.
Bürgerdienst informiert Hernalser über Parkpickerl
Informationen über das Parkpickerl gibt ab dem 11. April der mobile Bürgerdienst in Hernals. Fragen wie “Wer bekommt ein Parkpickerl?” oder “Was ist bei Zweitwagen mit Wechselkennzeichen zu tun?” sollen vor Ort beantwortet werden. Außerdem liegen Informationsbroschüren auf.
Informationstage zum Thema Parkraumbewirtschaftung in Hernals:
- 11. April von 14 bis 18 Uhr am Elterleinplatz vor dem Schrammelbrunnen
- 12. April von 14 bis 18 Uhr beim Schafbergbad (Hans-Bock-Park)
- 17. April von 14 bis 18 Uhr in der Röntgengasse 39 beim Restaurant Heuberg
- 18. April von 14 bis 18 Uhr auf der Dornbacher Straße bei der Endstelle der Linie 43
Alles über das neue Parkpickerl
Das Parkpickerl ist eine Parkerlaubnis für Bewohner des entsprechenden Bezirks. Es kostet 120 Euro für ein Jahr, pro Antrag wird zusätzlich eine Verwaltungsabgabe von 58,99 Euro fällig. Mit Inkrafttreten der neuen Parkpickerlregelung im Herbst, soll diese Abgabe auf 50 Euro reduziert werden. Bei Antragstellung muss nachgewiesen werden, dass “ein persönliches Interesse besteht, in der Nähe dieses Wohnsitzes zu parken”. Das bedeutet: Wer einen privaten Stellplatz oder eine Garage hat, bekommt gar kein Parkpickerl. Und muss dann entsprechend – wenn denn eine flächendeckende Kurzparkzone im Bezirk eingeführt wurde oder werden soll – Kurzparkscheine verwenden. Bei den Kurzparkscheinen, die im Amtsdeutsch übrigens als “Parkometerabgabe” bezeichnet werden, ist die Parkdauer allerdings auf zwei Stunden beschränkt.
Alles zum Thema Parken in Wien in unserem Special.